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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Vertragsschluss bei eBay durch Nutzung eines fremden eBay-Kontos

closeDieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.

Hinsichtlich des Zustandekommens von Verträgen gelten bei Internet-Auktionsplattformen die allgemeinen Regeln der §§ 145 ff. BGB. Bestreitet der Käufer einen Vertrag abgeschlossen zu haben, muss der Verkäufer beweisen, dass doch ein wirksamer Vertrag mit der Person des Käufers abgeschlossen wurde. Dies wird dem Verkäufer oftmals nicht gelingen. Die Besonderheit, dass die Beteiligten bei eBay nur über Mitgliedsnamen in Erscheinung treten und die Abgabe eines Gebotes die Eingabe eines Passwortes voraussetzt, ändert hieran nichts.

Auch im Falle einer Identitätstäuschung, z.B. durch Nutzung eines fremden eBay-Mitgliedskontos, kommt regelmäßig kein Vertrag mit dem Bietenden zustande. Ein Vertragsschluss würde voraussetzen, dass dem Käufer die Willenserklärung des Täuschenden (Dritter) zugerechnet wird. Erlangt der Dritte unberechtigterweise die Nutzerdaten des Bieters und gibt daraufhin das Höchstgebot ab, so liegt keine wirksame Stellvertretung vor. Es fehlt an der wirksamen Vertretungsmacht des Dritten.

Eine Zurechnung könnte nur über die Grundsätze des Handelns unter fremden Namen erfolgen, die Regeln über die Stellvertretung, §§ 164 ff. BGB, gelten für diese Konstellation entsprechend. Eine Erklärung, die unter fremden Namen abgegeben wurde, verpflichtet den genannten Namensträger nur dann, wenn dieser zuvor eingewilligt hat oder den Vertragsschluss nachträglich genehmigt, § 177 Abs. 1 BGB.
Als weitere Zurechnungsgründe kommen schließlich noch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Duldungs- und Anscheinsvollmacht in Betracht.

Scheidet eine Zurechnung aus, kommt kein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Bieter zustande. Das Risiko einer fehlenden Vertretungsmacht liegt beim Verkäufer und nicht bei demjenigen, unter dessen Namen jemand als scheinbarer Namensträger auftritt. Der Verkäufer muss sich an den Dritten halten. Nach § 179 Abs. 1 BGB analog haftet der Dritte dem Verkäufer auf Erfüllung oder Schadensersatz (Wahlrecht).

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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