Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
Verkauf von Kleidungsstücken mit urheberrechtlich geschütztem Aufdruck
Der BGH hat mit Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 145/10 entschieden, dass das Angebot eines Kleidungsstückes auf einer Internetplattform (hier: eBay), auf dem unautorisiert eine Abbildung einer Grafik eines namhaften Künstlers abgedruckt ist, einen Urheberrechtsverstoß darstellt. Dieser kann eine anwaltliche Abmahnung rechtfertigen. Grundsätzlich kann in einer derartigen Konstellation gem. § 97a Abs. 2 UrhG eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100,- EUR in Betracht kommen. Im entschiedenen Fall war dies jedoch nicht möglich, da die Abmahnung aus dem Jahr 2007 stammte, mithin vor dem Inkrafttreten der Norm ergangen war.