Rechteinhaber versuchen seit mehreren Jahren, die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet zu verhindern. Dazu…
Sachmangelhaftung beim Elektroauto: Welche Rechte haben Käufer?
Elektrofahrzeuge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Die Marktzuwächse für Elektroautos in den letzten Jahren sind beachtlich und es dürfte wohl noch eine ganze Weile so weitergehen. Günstig wirken sich hier auch staatliche Förderprogramme oder die Schaffung neuer Lademöglichkeiten aus.
Mittlerweile haben die allermeisten Hersteller Elektrofahrzeuge in ihrem Portfolio oder setzen zukünftig hierauf. Die Technik kann als ausgereift bezeichnet werden und ein weiterer Fortschritt darf wohl erwartet werden.
Nicht jeder Autokauf verläuft reibungslos: Probleme auch bei Neuwagen können auftreten. Das gilt sowohl bei klassischen Verbrennerfahrzeugen wie auch bei Elektroautos. Die demlbaren Probleme sind vielfältig: es können „Kleinigkeiten“ wie die Lackierung des Fahrzeugs betroffen sein, im Extremfall aber auch Mängel vorliegen, die die Fahrsicherheit gefährden. Liegt ein Mangel vor, so gilt, dass kein Käufer sich mit einem mangelhaften Fahrzeug abfinden muss.
Über die Mägenlrechte
Kauft man ein Elektrofahrzeug, dann liegt auch hier ein normaler Kaufvertrag vor. Geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Hauptpflichten der Vertragsparteien schnell zusammengefasst. Für den Verkäufer gilt: er ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Die einfache Pflicht des Käufers: er muss den Kaufpreis bezahlen. Im Detail können sich weitere Pflichten im Kaufvertrag befinden, letztlich ist aber immer das Gesetz zu berücksichtigen. So gibt es beispielsweise eine Reihe von Vorschriften, die einen speziellen Schutz von Verbrauchern vorsehen und von denen nicht zu Lasten des Käufers abgewichen werden darf. Das Gesetz berücksichtigt aber auch einen angemessenen Schutz des Unternehmers.
Das (nicht mehr ganz) neue Kaufrecht seit 2022
Mit dem Jahreswechsel 2021/ 2022 ist das Schuldrecht modernisiert worden. Dies hat auch zu Änderungen und Ergänzungen der gesetzlichen Regelungen für den Kaufvertrag geführt. Wichtige Änderungen hat es zum Beispiel beim Begriff des Sachmangels gegeben, der nun deutlich umfassender definiert ist als nach dem alten Kaufrecht. Von Bedeutung ist hier die Unterscheidung, wo der Mangel auftritt: am Fahrzeug selbst, oder einem digitalen Element des Fahrzeugs (z.B. Navi oder Touchscreen). Die Unterscheidung ist von Bedeutung, weil sich Mängelrechte entweder nach den §§ 434 ff. BGB oder den §§ 327 ff. BGB richten. Seit dem 01.01.2022 setzen die Regelungen der §§ 327 ff. BGB die Richtlinie der EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen ins nationale Recht um.
Allgemein sehen die Mängelrechte vor, dass der Käufer Nacherfüllung verlangen kann, vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen beenden oder den Preis mindern kann. Im Einzelfall kann der Käufer auch außerdem Ansprüche auf Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend machen.
Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt
Geht es um die Geltendmachung der Mängelrechte, so sollte eine Beratung und ggf. auch Vertretung durch einen im Kaufrecht erfahrenen Rechtsanwalt ins Auge gefasst werden. Rechtskenntnisse allein sollten aber nicht den Ausschlag für oder gegen einen Rechtsanwalt geben: es kann sinnvoll sein, wenn der Rechtsanwalt über angemessene technische Kenntnisse über Elektrofahrzeuge verfügt.
Die anwaltliche Beratung oder Vertretung nach Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs löst per Gesetz Kosten aus. Normalerweise richten sich die anfallenden Gebühren nach dem Streitwert, es kann aber auch ein Pauschal- oder Stundenhonorar vereinbart werden. Um ein besseres Verstännis für den Begriff des Streitwerts zu erlangen sei erläutert, dass es sich hierbei um das wirtschaftliche Interesse, das Sie an der Angelegenheit haben, handelt. So kann etwa der Streitwert bei Beseitigung eines Mangels dadurch ermittelt werden, indem die zur Mangelbeseitigung anfallenden Kosten bestimmt werden. Anders indessen, wenn vom Kaufvertrag zurückgetreten werden soll: hier richtet sich der Gegenstandswert nach dem Kaufpreis. Vom Streitwert sind unter anderem die anfallenden Rechtsanwaltskosten abhängig. Auch für das gerichtliche Verfahren ist der Streitwert wichtig. So richten sich z.B. die anfallenden Gerichtsgebühren nach dem Streitwert.
Um von bösen Überraschungen verschont zu bleiben ist es sinnvoll, frühzeitig eine Kostenschätzung vorzunehmen. Diese kann häufig bereits vor Mandatserteilung vorgenommen werden. Möglicherweise werden die Kosten auch von einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung getragen. Dazu noch eine kleine Ergänzung: es kann auch sein, dass hinsichtlich anfallender Kosten ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.
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Mandate aus dem Kaufrecht, speziell auch mit Bezug zu Elektrofahrzeugen, sind immer wieder Mandatsgegenstand in unserer Kanzlei. Das juristische Fachwissen wird dabei auch getragen von einer Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht. Auch in unserer Kanzlei haben wir uns entschieden, auf E-Mobilität zu setzen, einschließlich der Anschaffung entsprechender Ladestationen. Hohes Interesse und Verständnis für die technischen Hintergründe sind ebenso vorhanden. Wenn Sie uns also Ihre Probleme schildern, dann wissen wir aus eigener Erfahrung, worauf es ankommt und unterstützen Sie gern mit unserem Spezialwissen.
