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Sachmangelhaftung beim E-Auto-Kauf: was können betroffene Käufer tun?
Immer mehr Menschen interessieren sich für Elektroautos. Es ist zu erwarten, dass der Markt für Elektrofahrzeuge in den nächsten Jahren noch deutlich größer werden wird. Unterstützt wird diese Entwicklung durch staatliche Förderprogramme und immer mehr Lademöglichkeiten.
Mittlerweile haben die allermeisten Hersteller Elektrofahrzeuge in ihrem Portfolio oder setzen zukünftig hierauf. Die Fahrzeugtechnik hat mittlerweile einen entsprechenden Stand erreicht und auch in Zukunft sind weitere Verbesserungen zu erwarten.
Allerdings können nach dem Fahrzeugkauf auch Probleme auftreten. Das gilt sowohl bei klassischen Verbrennerfahrzeugen wie auch bei Elektroautos. Es kann sich dabei um „kleinere“ Probleme z.B. mit der Lackierung des Fahrzeugs handeln, genauso gut können aber Mängel auftreten, die deutlich schwerwiegender sind und die Sicherheit betreffen. Liegt ein Mangel vor, so gilt, dass kein Käufer sich mit einem mangelhaften Fahrzeug zufrieden geben muss.
Über die Mägenlrechte
Auch der Kauf eines Elektroautos ist rechtlich gesehen ein Kaufvertrag. Geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Hauptpflichten der Vertragsparteien schnell zusammengefasst. Der Verkäufer schuldet Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs, und zwar so, dass dieses frei von Sach- oder Rechtsmängeln ist. Die einfache Pflicht des Käufers: er muss den Kaufpreis bezahlen. Die gesetzlichen Regelungen sind dabei das „Grundgerüst“ für den Kaufvertrag, der im Einzelfall auch noch Detailregelungen enthalten kann. Gut zu wissen: das Gesetz enthält einige spezielle Schutzvorschriften für Verbraucher, von denen nicht zu Lasten des Käufers abgewichen werden darf. Auch Unternehmer werden aber nicht schutzlos gestellt.
2022 bringt Änderungen des Kaufvertragsrecht mit sich
Am 01.01.2022 sind zahlreiche Änderungen im Schuldrecht erfolgt, die sich insbesondere auf Kaufverträge auswirken. So ist u.a. der Begriff des Sachmangels nun deutlich umfassender definiert als noch im alten Kaufrecht. Von Bedeutung ist hier die Unterscheidung, wo der Mangel auftritt: am Fahrzeug selbst, oder einem digitalen Element des Fahrzeugs (z.B. Navi oder Touchscreen). Bei einem Mangel, der sich auf das Fahrzeug selbst bezieht, sind Rechtsgrundlage der Mängelrechte die §§ 434 ff. BGB. Betrifft der Mangel andererseits ein digitales Element des Fahrzeugs, dann muss die weitere Prüfung nach den §§ 327 ff. BGB erfolgen. Die Regelungen der §§ 327 ff. BGB setzen die Richtlinie der EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen ins nationale Recht um.
Kurz zusammengefasst bedeuten die Mängelrechte, dass der Käufer Nacherfüllung verlangen kann, vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen beenden oder den Preis mindern kann. Außerdem kann es Ansprüche auf Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen geben.
Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt
Geht es um die Geltendmachung der Mängelrechte, so sollte eine Beratung und ggf. auch Vertretung durch einen im Kaufrecht erfahrenen Rechtsanwalt ins Auge gefasst werden. Im Idealfall verfügt der beauftragte Rechtsanwalt über die Rechtskenntnis hinaus auch über technisches Hintergrundwissen über Elektroautos verfügt.
Wird ein Rechtsanwalt nach dem Kauf eines mangelhaften Autos tätig, dann entstehen dafür Kosten. Normalerweise richten sich die anfallenden Gebühren nach dem Streitwert, es kann aber auch ein Pauschal- oder Stundenhonorar vereinbart werden. Um ein besseres Verstännis für den Begriff des Streitwerts zu erlangen sei erläutert, dass es sich hierbei um das wirtschaftliche Interesse, das Sie an der Angelegenheit haben, handelt. Der Streitwert bei Beseitigung eines Mangels beispielsweise ergibt sich aus den Kosten, die für die Mängelbeseitigung anfallen. Anders indessen, wenn vom Kaufvertrag zurückgetreten werden soll: hier richtet sich der Gegenstandswert nach dem Kaufpreis. Die Bestimmung des Streitwerts ist deswegen von Bedeutung, weil sich die anfallenden Rechtsanwaltskosten nach dessen Höhe richten. Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, so ist der Streitwert abermals von Bedeutung. Denn auch dort richten sich anfallende Kosten nach diesem Wert.
Es ist sinnvoll, die anfallenden Kosten ggf. bereits vor Mandatserteilung möglichst genau zu ermitteln. Liegt eine Rechtsschutzversicherung vor, so werden anfallende Kosten und Gebühren ggf. von dieser geteagen. Zu betonen ist ferner: es kann sein, dass hinsichtlich anfallender Kosten ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.
Rechtliche Beratung
In unserer Kanzlei werden – u.a. bedingt durch die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen – kaufrechtliche Mandate nach dem Kauf eines mangelhaften Elektroautos merklich häufiger. Worauf Sie dabei ohnehin vertrauen dürfen: unsere juristische Fachkenntnis, wobei auch eine Fachanwaltschaft für das Verkehrsrecht besteht. In unserer Kanzlei haben wir ebenfalls auf E-Mobilität gesetzt. Es wird elektrisch gefahren; Lademöglichkeiten sind vorhanden. Gefördert wird die Situation durch unser Interesse und das Verständnis für den technischen Hintergrund. Ihr Vorteil als Mandant: wenn Sie uns Ihre Probleme schildern, dann wissen wir aus eigener Erfahrung, worauf es ankommt und unterstützen Sie gern mit unserem Spezialwissen.