Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
Rechtsanwalt Andreas Hennig – Christian Weiß – Sport- und Freizeitmodefachgeschäft Weiß – Abmahnung § 3 Abs. 1, Abs.3 UWG
Rechtsanwalt Andreas Hennig mahnt im Auftrag von Herrn Christian Weiß, Inhaber des Sport- und Freizeitmodefachgeschäftes Weiß, Bayreuther Straße 4 in 92237 Sulzbach-Rosenberg Verstöße gegen § 3 Abs. 1, Abs.3 UWG in Verbindung mit Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 23 UWG (unlauteres Wettbewerbsgesetz) ab.
Der Sache nach geht es um den Vorwurf, der Abgemahnte habe bei eBay seine Eigenschaft als Privatverkäufer vorgespiegelt und sei tatsächlich als Unternehmer einzustufen. Es folgen verschiedene Vorwürfe wie die (in dieser Form falsche) Behauptung, der Abgemahnte sei verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen.
Wie uns aus mehreren Anfragen, Beratungen und Rücksprache mit Kollegen bekannt wurde, sprechen vorliegend erhebliche Gründe für die Annahme einer rechtswidrigen Massenabmahnung. Auf keinen Fall sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, die in der geforderten Form zahlreichen Bedenken begegnet. Eine umfassende Beratung im Einzelfall ist empfehlenswert.