Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

OLG Hamm: Zur Klausel „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 31.01.2012, Az.: I-4 U 169/11 entschieden, dass die Kosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG nicht geltend gemacht werden können, wenn der Abmahnende selbst auf seiner Homepage eine Klausel verwendet, nach der eine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt nicht zulässig ist.

Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zugrunde: Die streitenden Parteien waren Mitbewerber im Bereich der Personalvermittlung.

In ihrem Internetauftritt teilte die Klägerin mit: „Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen."

Die Klägerin ließ die Beklagte wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes in einer Zeitungsanzeige abmahnen und forderte Ersatz der dafür angefallenen Anwaltskosten. Die Beklagte gab zwar eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch die Abmahnkosten zu zahlen. Zu Recht, wie das OLG Hamm nun entschied. Zwar sei nach dem Vortrag der Klägerin davon auszugehen, dass der mit der Abmahnung geltend gemachte Unterlassungsanspruch bestanden hat- darauf komme es aber vorliegend nicht entscheiden an, da die Abmahnung selbst nicht berechtigt gewesen sei. Das Verhalten der Klägerin verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB. Die Forderung nach Begleichung der Abmahnkosten sei widersprüchlich, da die Klägerin auf ihrer Internetseite von Mitbewerbern verlange, dass diese sich nach der Entdeckung von Wettbewerbsverstößen zunächst im Rahmen eines Vorabkontakts selber an sie wenden sollen, um eine kostenträchtige anwaltliche Abmahnung zu vermeiden. An diesem Verhalten müsse sich die Klägerin selbst festhalten lassen.

Hierzu das Gericht: „Derjenige, der eine solche Vorgehensweise von den Mitbewerbern unter Androhung einer Sanktion verlangt und diese dadurch zu einem bestimmten Verhalten veranlasst, muss sich dann auch selbst so verhalten. Er bindet sich mit einer solchen Verhaltensempfehlung in Bezug auf sein eigenes Verhalten in ähnlicher Weise, als wenn er sich vertraglich zu einem solchen Vorabkontakt verpflichtet hätte.“

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen