Schon seit einigen Jahren gehen Rechteinhaber aus der Medienbranche regelmäßig gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor…
OLG Braunschweig: Unwirksamkeit von AGB-Bestimmung betrifft auch Altverträge
Das OLG Braunschweig hat mit Beschluss vom 14.12.2011, Az.: 2 U 106/11 entschieden, dass die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel sich auch auf bestehende Altverträge auswirkt.
Aus der für ungültig erklärten Bestimmung könnten keine Ansprüche mehr abgeleitet werden. Zu diesem Ergebnis kamen die Richter in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Das stets zu beachtende Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache, stehe vorliegend der Entscheidung nicht entgegen, da bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache zulässig sein kann.