Vor einigen Jahren hatte die DigiRights Administration GmbH massenhaft Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen in Tauschbörsen…
OLG Braunschweig: 20,- EUR Schadensersatz für Urheberrechtsverletzung im privaten Bereich
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat bei der unerlaubten Fotonutzung im Rahmen eines privaten eBay-Verkaufs einen Schadensersatzanspruch in Höhe von nur 20 € als gerechtfertigt angesehen (Urteil vom 08.02.2012, Az. 2 U 7/11)). Im Fall hatte der Beklagte vier Fotos des Klägers zur Bebilderung seiner Auktion verwendet. Der Kläger ließ über seinen Anwalt eine Abmahnung aussprechen und forderte Schadenersatz auf Basis der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Gericht nahm sowohl eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100 € gemäß § 97a Abs. 2 UrhG als auch einen Schadenersatz in Höhe von nur 20 € pro Bild an. Dies deshalb, weil es sich um einen einfach gelagerten Fall gehandelt habe der zu dem Rhein im privaten Bereich gelegen habe.