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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Notwendigkeit eigener AGB bei eBay

closeDieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.

Eine häufige Frage im Rahmen unserer Beratungen ist: brauche ich als Verkäufer eigene AGB bei eBay?

Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, wie jemand auf eBay verkaufen möchte. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung eigener AGB gibt es nicht; dennoch kann es sinnvoll sein, eigene AGB bereit zu halten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen geben dem Verwender die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen zu seinen Gunsten zu modifizieren. Gerade für Gewerbetreibende ist dies interessant.

Bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Anforderungen beachtet werden. Neben der wirksamen Einbeziehung der AGB’s in den Vertrag müssen die einzelnen Klauseln der gesetzlichen Inhaltskontrolle (§§ 307-309 BGB) standhalten. Eine Klausel, die gegen die Regelungen der §§ 307–309 BGB verstößt, ist unwirksam.

Aufgrund der vielen rechtlichen Anforderungen, die bei der Verwendung von AGBs beachtet werden müssen, sollte für die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Anwalt beauftragt werden, der für diesen Bereich die nötigen Kenntnisse besitzt.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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