Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Massenabmahnung U+C Rechtsanwälte für KVR Handelsgesellschaft mbH Frank Drescher

Die KVR Handelsgesellschaft mbH mahnt durch die U+C Rechtsanwälte Urmann und Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wettbewerbsrechtliche Verstöße ab. Grundlage sind offenbar unterschiedliche Wettbewerbsverstöße, die aber in nahezu jedem Fall mit der gleichen Kostenfolge in Höhe von 651,80 EUR (sowie der Forderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben) versehen sind.

Aus mehreren Mandatsanfragen sowie Rücksprache mit Kollegen ist uns bekannt, dass offensichtlich eine Vielzahl an Abmahnungen ausgesprochen wurde. Derzeit schätzen wir die Zahl auf über 1.000 Abmahnungen. Ob und inwieweit diese Zahl noch in einem angemessenen Verhältnis zur Abmahntätigkeit der KVR Handelsgesellschaft mbH steht, ist aus unserer Sicht überaus fraglich. Dies gilt umso mehr, weil der KVR-Online-Shop seit Tagen nicht mehr erreichbar ist (wegen angeblicher Wartungsarbeiten).

Nach Erhalt einer solchen Abmahnung sollten Betroffene Ruhe bewahren und überlegt reagieren. Auf keinen Fall sollte die Forderung ungeprüft beglichen werden, und auch von der Abgabe der beiliegenden Unterlassungserklärung ist dringend abzuraten. Gerne stehen wir Ihnen insoweit zur Seite.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen