Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
LG Memmingen: Unerlaubte Bildnutzung und Verletzung des Persönlichkeitsrechtes rechtfertigen Streitwert von 5.000,00 EUR und 400,00 EUR Schadenersatz
Das Landgericht Memmingen hat mit Urteil vom 04.05.2011, Az. 12 S 796/10, für die unerlaubte Nutzung eines fremden Bildes auf einer Internetseite einen Streitwert von 5.000,- Euro als angemessen erachtet.
Das streitgegenständliche Bild zeigte ein Model und war klein zur Bebilderung eines (Werbe-)Textes auf der Seite eingefügt worden. Die Klägerin machte sodann Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz geltend. Den Gegenstandswert bemaß der anwaltliche Vertreter der Klägerin vorgerichtlich auf 5.000,- EUR und brachte eine 1,3 Gebühr hieraus in Ansatz.
Das Landgericht Memmingen hielt dies für angemessen und sprach der Klägerin außerdem wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechtes einen Schadenersatz in Höhe von 400,00 EUR zu.