Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
LG Hamburg: Streitwert für illegales Filesharing eines Filmwerks mindestens 10.000 EUR
Die Bemessung des Streitwertes in Filesharing-Fällen fällt zuweilen recht unterschiedlich aus. Einzelne Gerichte haben hier in der Vergangenheit deutliche Reduzierungen der durch die Abmahner zunächst angenommenen Streitwerte vorgenommen; der Regelfall (insbesondere in Köln, Hamburg und München) dürfte jedoch der sein, dass mit Streitwerten von mindestens 10.000,00 EUR betreffend den Unterlassungsanspruch gerechnet werden muss.
So hat etwa das LG Hamburg mit Beschluss vom 09.12.2010, Az. 308 O 321/10, zu einer Streitwertbeschwerde entschieden, dass der dort festgesetzte Betrag von 10.000,00 EUR als angemessen und verhältnismäßig sei. Dabei hatte das Gericht vor allem darauf abgestellt, dass der streitgegenständliche Film erst wenige Wochen auf dem Markt verfügbar sei.