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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

LG Berlin: Google muss Support über E-Mail ermöglichen

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 28.08.2014, Az.: 52 O 135/13 entschieden, dass Google seinen Nutzern ausreichende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung stellen muss- ansonsten liegt ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vor.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Bei allen von Google angebotenen Diensten (Suchmaschine, gmail, hangouts, etc.) wurden Nutzer über einen entsprechenden Link immer auf ein einheitlich aussehendes Impressum geleitet. Dieses Impressum beinhaltete u.a. die Angabe der E-Mail Adresse „support-de@google.com“. Schrieb ein Nutzer eine Mail an besagte Adresse, erhielt er folgende automatisch generierte Antwort:

„Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Antworten auf diese E-Mail sind aus technischen Gründen nicht möglich (…) vielen Dank, dass Sie sich an die Google lnc. wenden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse support-de@google.com eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden können. Kontaktaufnahme mit der Google lnc. ist über dafür bereit gestellte E-Mail-Formulare in der Google Hilfe (http://www.google.de/support/) möglich. Damit ist gewährleistet, dass Ihre Anfrage themenbezogen und zielgerichtet direkt an die zuständigen Mitarbeiter gelangt.“

Die Richter am LG Berlin sahen hierin einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG. Nach dieser Vorschrift haben Dienstanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Sinn und Zweck der Vorschrift sei es, Kunden eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Dies werde über die von Google angegebene E-Mail Adresse nicht gewährleistet, da der Verbraucher lediglich eine automatisch-generierte Antwort erhalte und im Übrigen auf andere Seiten weitergeleitet werde. Die Angabe einer E-Mail Adresse im Impressum erfordere nach § 5 TMG eine funktionierende E-Mail Adresse die gewährleistet, dass eingehende Mails zur Kenntnis genommen würden. Dies sei bei automatisch generierten Mails aber gerade nicht der Fall.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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