Nach wie vor kommt es dazu, dass in älteren Filesharing-Angelegenheiten Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids…
LG Aachen: Zur Kennzeichnungspflicht von LED-Lampen nach dem ElektroG
Das LG Aachen hat mit Urteil vom 05.06.2012, Az.: 41 O 8/12 entschieden, dass LED-Lampen kennzeichnungspflichtig sind.
Anders als von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vorgetragen, handele es sich bei LED-Lampen nicht um Glühbirnen nach dem ElektroG. Für Glühbirnen sieht das Gesetz eine entsprechende Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht vor. Die maßgebliche Ausnahmevorschrift sei aber auf LED-Lampen nicht übertragbar, da diese auf einer völlig anderen Funktionsweise beruhen. Während eine herkömmliche Glühbirne mittels Glühfaden funktioniere, sei maßgebliches Funktionsteil bei einer LED-Lampe die Leuchtdiode.