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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Kauf eines Elektroautos: was tun bei Mängeln?

Elektroautos erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Der Markt für Elektrofahrzeuge ist in den letzten Jahren stark gewachsen und auch zukünftig ist absehbar, dass die Bedeutung von Elektromobilität noch sehr viel weiter gehen wird. Gefördert wird diese Entwicklung natürlich auch durch staatliche Förderprogramme und mehr Lademöglichkeiten.

Mittlerweile haben die allermeisten Hersteller Elektrofahrzeuge in ihrem Portfolio oder setzen zukünftig hierauf. Die Technik steckt schon lange nicht mehr in den Kinderschuhen und regelmäßig ist von einem weiteren Fortschritt zu lesen.

Trotzdem bleibt es nicht aus, dass nach dem Kauf eines neuen Fahrzeugs Probleme auftreten. Das gilt sowohl bei klassischen Verbrennerfahrzeugen wie auch bei Elektroautos. Probleme können dabei in unterschiedlicher Ausprägung auftreten und von kaum wahrnehmbar bis hin zu sicherheitsrelevant sein. Es kommt hier jeweils auf den Einzelfall an. In einem solchen Fall ist zu beachten, dass kein Käufer sich mit einem mangelhaften Fahrzeug zufrieden geben muss.

Mängel beim Elektroauto

Wenig überraschend ist auch der Kauf eines Elektroautos ein normaler Kaufvertrag. Regelungen zum Kaufvertrag finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für den Verkäufer regelt § 433 Abs. 1 BGB, dass er verpflichtet ist, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen – dies frei von Sach- oder Rechtsmängeln. Die einfache Pflicht des Käufers: er muss den Kaufpreis bezahlen. Der Kaufvertrag im Einzelfall kann sehr detailliert ausgestaltet sein, im Gesetz aber finden sich immer die Hauptpflichten. In den allermeisten Kaufverträgen werden auch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sein. Gut zu wissen: nicht jede Regelung ist erlaubt; es gibt eine Vielzahl von Vorschriften, die einen speziellen Schutz von Verbrauchern vorsehen und von denen nicht zu Lasten des Käufers abgewichen werden darf. Das Gesetz berücksichtigt aber auch einen angemessenen Schutz des Unternehmers.

Neues Kaufrecht 2022

Am 01.01.2022 sind zahlreiche Änderungen im Schuldrecht erfolgt, die sich insbesondere auf Kaufverträge auswirken. Wichtige Änderungen hat es zum Beispiel beim Begriff des Sachmangels gegeben, der nun deutlich umfassender definiert ist als nach dem alten Kaufrecht. Zu Beginn muss festgestellt werden, wo genau ein Mangel vorliegt: am Fahrzeug selbst, oder einem digitalen Element des Fahrzeugs (z.B. Navi oder Touchscreen). Liegt der Mangel am Fahrzeug selbst vor, so sind die §§ 433 ff. BGB einschlägig. Anders hingegen, wenn der Mangel an einem digitalen Element des Fahrzeugs vorliegt: in diesem Fall gelten die §§ 327 ff. BGB. Neu in der Praxis sind die Regelungen der §§ 327 ff. BGB. Mit ihrer Einführung wird die Richtlinie der EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen ins nationale Recht umgesetzt.

Inhaltlich sind die Mängelrechte so ausgestaltet, dass der Käufer Nacherfüllung verlangen kann, vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen beenden oder den Preis mindern kann. Je nach Sachverhalt sind außerdem Ansprüche auf Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen möglich.

Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt

Möchten Sie die Ihnen zustehenden Rechte geltend machen, so kann Ihnen ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Der Anwalt sollte über Erfahrung im Kaufrecht verfügen. Im Idealfall verfügt der beauftragte Rechtsanwalt über die Rechtskenntnis hinaus auch über technisches Hintergrundwissen über Elektroautos verfügt.

Wenn Sie sich von einem Rechtsanwalt nach dem Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs beraten oder vertreten lassen, dann entstehen dafür natürlich auch Kosten. Sofern über die anfallenden Kosten keine Vereinbarung (z.B. ein Pauschal- oder Stundenhonorar) getroffen wird, richten diese sich nach dem Streitwert. Der Streitwert wird bestimmt durch das wirtschaftliche Interesse, das Sie an der Angelegenheit haben. So kann etwa der Streitwert bei Beseitigung eines Mangels dadurch ermittelt werden, indem die zur Mangelbeseitigung anfallenden Kosten bestimmt werden. Deutlich höher fällt der Gegenstandswert normalerweise aus, wenn ein Rücktritt erfolgen soll. Hier ist der Kaufpreis des Autos maßgeblich. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten kann ausgehend vom Streitwert ermittelt werden. Hierfür stellt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gebührentabellen zur Verfügung. Der Streitwert ist zudem im gerichtlichen Verfahren wichtig. Hier ist er z.B. für die Berechnung der Gerichtsgebühren heranzuziehen.

Es kann sinnvoll sein, wenn ausgehend von dem erwarteten oder geschätzten Streitwert bereits vor oder bei Mandatserteilung eine möglichst genaue Aufschlüsselung der Kosten erfolgt. Das gilt auch, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, die möglicherweise die anfallenden Kosten und Gebühren deckt. Wichtig: bei Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Verkäufer kann es sein, dass hinsichtlich anfallender Kosten ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.

Was wir für Sie tun können

In unserer Kanzlei erfolgt die Bearbeitung kaufrechtlicher Mandate nach dem Kauf eines mangelhaften Elektroautos seit geraumer Zeit im zunehmenden Umfang. Sie können sich dabei auf unser juristisches Fachwissen verlassen, wobei auch eine Fachanwaltschaft für das Verkehrsrecht besteht. Auch wir selbst setzen auf E-Mobilität, fahren elektrisch und haben für Ladestrukturen gesorgt. Hohes Interesse und Verständnis für die technischen Hintergründe sind ebenso vorhanden. Wenn Sie uns also Ihre Probleme schildern, dann wissen wir aus eigener Erfahrung, worauf es ankommt und unterstützen Sie gern mit unserem Spezialwissen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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