Wie bei jedem anderen Vertrag auch kann es auch im Mietverhältnis vorkommen, dass Probleme auftreten…
geseo GmbH beantragt Mahnbescheide in alten Abmahnfällen
Zum Jahreswechsel 2021/ 2022 sind offenbar seitens der geseo GmbH zahlreiche Mahnbescheide aus älteren Abmahnungen beantragt worden, die sich auf unbeglichene Zahlungsansprüche beziehen. Überwiegend handelt es sich dabei um offen gebliebene Schadenersatzforderungen, die seitens der geseo GmbH im Jahr 2018 in Abmahnungen nach einer Urheberrechtsverletzung über eBay geltend gemacht worden sind.
Das gerichtliche Mahnverfahren dient der schnellen und kostengünstigen Durchsetzung von Zahlungsansprüchen. Zu betonen ist dabei, dass die im Mahnbescheid aufgenommene Forderung durch das jeweilige Gericht nicht geprüft worden ist, sondern es ist vielmehr dem Empfänger eines Mahnbescheids überlassen, gegen eine unberechtigte Forderung Widerspruch eizulegen. Aus diesem Grund eignet sich das Verfahren eher für unbestrittene Ansprüche, da andernfalls durch das Mahnverfahren lediglich eine Verzögerung eintritt.
Eben dieser Widerspruch sollte bei allen Forderungen, hinsichtlich deren die Forderung dem Grunde oder der Höhe nach fraglich ist, eingelegt werden. Hierzu hat der Empfänger des Mahnbescheids zwei Wochen ab Zustellung Zeit. Nach Fristablauf kann der Antragssteller auf Grundlage des Mahnbescheids einen Vollstreckungsbescheid erwirken, aus dem dann auch die Zwangsvollstreckung erfolgen könnte. Zwar ist es möglich, auch gegen den Vollstreckungsbescheid vorzugehen, indem ein Einspruch eingelegt wird. Allerdings sollte nach Möglichkeit schon nach Erhalt eines Mahnbescheids reagiert werden.