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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Folgen der Unternehmereigenschaft

closeDieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.

Kommt zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB) ein wirksamer Vertrag zu Stande, so sind eine Vielzahl von Verbraucherschutzvorschriften zu beachten. Gewerbliche Verkäufer müssen eBay-Käufern z.B. ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen (§§ 312d, 355 bzw. 356 BGB). Hierbei sind die gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten zu beachten.

Außerdem müssen, sofern Kaufgegenstand eine bewegliche Sache ist, die Vorschriften zum Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) beachtet werden. Hierbei gilt stichpunktartig folgendes:

  • Kein Ausschluss der Mängelgewährleistungsrechte möglich (Ausnahme: Schadensersatzanspruch in engen Grenzen, vgl. § 475 Abs. 3 BGB);
  • Erleichterte Verjährung der Gewährleistungsrechte nur bei gebrauchten Sachen (mindestens 1 Jahr), bei Neuware zwei Jahre;
  • Gesetzlich angeordnete Beweislastumkehr im Falle eines Sachmangels innerhalb der ersten sechs Monate seit Gefahrübergang zu Gunsten des Verbrauchers, vgl. § 476 BGB.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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