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Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Filesharing: Der aussichtslose Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen?

Rechtsstreitigkeiten wegen Urheberrechtsverletzungen erfassen nicht nur hierzulande Verbraucher, Unternehmen, Anwaltschaft und Justiz. Natürlich sind derartige Probleme auch in anderen Ländern bekannt und werden auf verschiedenste Weise und mit unterschiedlichem Erfolg angegangen.

Eine interessante Nachricht in diesem Zusammenhang konnte ich heute auf der Internetseite des Nachrichtenportals Golem entdecken. Dort findet sich aktuell ein Beitrag zu einer Empfehlung der amerikanischen Rechtsanwaltskammer, nach der amerikanischen Anwälten Zurückhaltung beim Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer angeraten wird:

„Zwar haben die Eigentümer von Urheberrechten und Handelsmarken rein technisch die Möglichkeit, gegen Verbraucher mit Zivilklagen vorzugehen, wenn diese bewusst nach illegalen Kopien suchen oder entsprechende Dateien mit anderen teilen", schreibt die American Bar Association. Allerdings hätten derartige Kampagnen sich als kostspielig und wenig ergiebig erwiesen. "Vielmehr können sie für die Kläger zu einem PR-Problem führen", heißt es in dem Schreiben, das von der Seite TorrentFreak entdeckt worden war.“

(Quelle: http://www.golem.de/news/illegale-downloads-us-anwaltskammer-empfiehlt-gemaessigtes-vorgehen-1407-107934.html)

Auch in den USA versucht die Medienindustrie seit Jahren, gegen die rechtswidrige Verbreitung ihrer Inhalte im Netz vorzugehen. Hierzulande sind vor allem einige Verfahren bekannt geworden, in denen einzelnen Personen horrende Schadenersatzforderungen drohten oder durch Gerichte ausgeurteilt wurden. Ähnlich wie in Deutschland handelt es sich dabei aber um die medienwirksamen Verfahren, natürlich gibt es abgesehen von diesen „Vorzeigeverfahren“ eine Vielzahl weiterer Rechtsstreitigkeiten.

Die Empfehlung der American Bar Association legt nahe, was aus meiner Sicht schon lange in den Mittelpunkt der Diskussion gerückt werden müsste. Bei allem Verständnis für Rechteinhaber, die sich gegen Urheberrechtsverletzungen zur Wehr setzen, sehe ich das Problem, dass die Art und Weise, wie gegen Urheberrechtsverletzer vorgegangen wird, wohl auch ganz andere und von der Medienbranche nicht gewünschte Effekte haben dürfte.

Es ist kein Geheimnis, dass die Anwälte beider Lager und die Justiz im Zusammenhang mit Filesharing-Angelegenheiten gerne als Abzocker eingeordnet werden. Dieser Vorwurf trifft aber natürlich auch die Rechteinhaber: insbesondere wenn nach einem Abmahnverfahren (in Deutschland) der „erwischte“ Anschlussinhaber erfolgreich in Anspruch genommen werden konnte und – tatsächlich erst nach einem gerichtlichen Verfahren – zur Zahlung von Schadenersatz und Anwaltskosten in Höhe von mehreren hundert oder sogar über tausend Euro verurteilt worden ist, so kann ich mir gut vorstellen, dass jedenfalls dieser Verbraucher anschließend nicht den nächsten Laden laufen und hier einige neue DVDs, Blu-rays oder Musik-CDs kaufen wird, sondern erst einmal vom weiteren Konsum ganz allgemein absehen wird. Wahrscheinlich wird er dies sogar seinem Umfeld so empfehlen. Ich vermute daher, dass auf lange Sicht die Filesharing-Abmahnungen allen Beteiligten mehr schaden als sie nützen.

Davon abgesehen meine ich, dass der allgemeine Erfolg der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen sich in Grenzen hält. Wie die Kollegen von WeSaveYourCopyRights zwar schon Anfang 2013 in einer Infografik dargestellt haben (Quelle: http://wesaveyourcopyrights.com/2013/02/abmahnerfolg-anzahl-der-urheberrechtsverletzungen-im-bereich-filesharing-stark-rucklaufig-gesetz-gegen-unseriose-geschaftspraktiken-stost-auf-unverstandnis/), soll der verstärkte Ausspruch von Abmahnungen zu einem merklichen Rückgang an illegalen Filesharing-Aktivitäten geführt haben. Tatsächlich vermag ich nicht zu beurteilen, ob dem so ist, denn jedenfalls bestimmte Rechteinhaber lassen nach wie vor in sehr großem Umfang Abmahnungen aussprechen, wenn auch allgemein durchaus weniger Abmahnungen ausgesprochen werden als noch vor ein paar Jahren. Außerdem fehlen mir die Meldungen darüber, dass nach dem erfolgreichen Kampf gegen Filesharer jetzt die Umsätze der Industrie wieder in frühere Höhen schießen würden.

Daneben sehe ich aber noch einen anderen Aspekt: vermutlich kennen mittlerweile einfach viele Nutzer die rechtlichen Schwierigkeiten, die mit der Nutzung von Tauschbörsen einhergehen, und steigen daher auf andere illegale Download-Angebote um. So ist z.B. bei One-Click-Filehostern die Rechtsverfolgung ungleich schwerer; ein Rückgang der P2P-Rechtsverletzungen bedeutet daher nicht automatisch einen allgemeinen Rückgang von Urheberrechtsverletzungen.

In diese Richtung hat noch vor einigen Monaten auch Rechtsanwalt Thomas Urmann von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte geurteilt. Die Kanzlei war ja im Dezember 2013 Mittelpunkt einer umfassenden Berichterstattung wegen Streaming-Abmahnungen gewesen. In einem Interview gegenüber der Zeit (Quelle: http://www.zeit.de/digital/internet/2013-12/redtube-porno-abmahnung-anwalt-urmann) hatte Rechtsanwalt Urmann sich wie folgt geäußert: „Im Endeffekt ist es relativ sinnlos und frustrierend, was wir tun. Das sind eigentlich staatliche Aufgaben und nichts, was Private tun sollten.“

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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