Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
ebay: Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie
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Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden oftmals miteinander verwechselt. Zeigt sich nach der Übergabe der Kaufsache ein Mangel, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte nach § 437 BGB zu, sofern der Mangel schon bei Gefahrübergang (Grundsatz: Übergabe der Kaufsache, § 446 BGB) vorlag. Auch im Werkvertragsrecht gibt es bei Vorliegen eines Mangels Gewährleistungsrechte, vgl. § 634 BGB, sofern der Mangel schon bei Abnahme des Werkes vorhanden war.
Hiervon zu unterscheiden ist die Garantie, die in ihrem Umfang über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgeht. Bei einer Garantie verpflichtet sich der Garantiegeber grundsätzlich zu einem bestimmten Handeln in einem bestimmten Fall (Beispiele für Garantien: Reparaturgarantie, Haltbarkeitsgarantie). Die Erklärung einer Garantie erfolgt freiwillig.