Skip to content

Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Corona: Impfpflicht für medizinisches Personal ab März

Nun also ist sie beschlossen, die Impfpflicht für medizinisches Personal. Es war abzusehen, dass diese Entscheidung der Regierung der erste Schritt auf dem Weg zur allgemeinen Impfpflicht hin sein würde.

Ist die Pflicht sinnvoll? Jedenfalls mit Blick darauf, was mit der Pflicht erreicht werden soll, kann man darüber streiten. Denn begründet wird die Impflicht im medizinischen Bereich vor allem damit, dass sehr viel Kontakt mit vulnerablen Menschen bestehe, mithin die Impfung des medizinischen Personals dem Schutz der behandelten und gepflegten Menschen diene.

Das Problem daran: das wäre dann ein tragfähiges Argument, wenn durch die Impfung eine Weitergabe des Virus unterbunden würde. Tatsächlich ist es aber so, dass es keinerlei Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften gibt. Das legen zumindest die Ergebnisse einer neuen Studie nahe, die – immerhn – von Forschern des Centers for Disease Control and Prevention (CDC) sowie dem amerikanischen Justizministerium durchgeführt wurde. Sollten Sie es nicht wissen: die CDC sind die oberste Seuchenschutzbehörde der USA.

Um es ganz kurz zu machen: in der Studie konnte gezeigt werden, dass es zwischen Geimpften und Ungeimpften sowohl in zeitlicher Hinsicht wie auch bezogen auf die Viruslast keinerlei messbaren Unterschied gibt. Geimpfte Personen sind also in jeder Hinsicht genau so ansteckend wie ungeimpfte Personen, wenn sie sich denn mit dem Virus infiziert haben (eine kleine, aber feine Tatsache, die gern übersehen wird: wer nicht infiziert ist – früher bekannt als „gesund“ – der ist so oder so überhaupt nicht ansteckend).

Quelle: https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.11.12.21265796v1

Im Ergebnis bedeutet das, dass die Impfung des medizinischen Personals Blick auf die zu schützenden vulnerablen Gruppen genau gar nichts bringt. Es mag sein, dass die Impfung aus Eigenschutz sinnvoll sein könnte, das Impfen zum Schutz anderer allerdings wird jedenfalls in diesem konkreten Zusammenhang massiv in Frage gestellt.

Es lässt sich nur hoffen, dass die Politik bedacht hat, welche Folgen die Entscheidung daneben mit sich bringen wird. Möglicherweise dürfen wir bald für erheblich weniger Gesundheitspersonal klatschen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

An den Anfang scrollen