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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Beschädigung und Verlust einer Ware nach Versand

closeDieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.

Grundsätzlich geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache mit der Übergabe der Kaufsache auf den Käufer über, § 446 BGB. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen ist und der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zu entrichten hat.

Hiervon macht § 447 BGB für den Versendungskauf (Käufer lässt sich Ware schicken; sog. Schickschuld) eine wichtige Ausnahme.

Sobald der Verkäufer die verkaufte Sache einer zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat (z.B. Spediteur, Frachtführer) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache auf den Käufer über. Der Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist beim Versendungskauf folglich deutlich vorverlagert- zu Lasten des Käufers.

Dies gilt aber nicht, wenn ein Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft bewegliche Sache von Unternehmer) nach § 474 BGB vorliegt. Gemäß § 474 Abs. 2 Satz 2 BGB findet die Vorschrift des § 447 BGB beim Verbrauchsgüterkauf keine Anwendung. Dann bleibt es bei dem in § 446 BGB festgelegten Grundsatz.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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