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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Baek Law – Abmahnung – Anja Röhr

Schon seit längerem versendet die Hamburger Kanzlei Baek Law immer wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Namen von Frau Anja Röhr. Die Gründe für die Abmahnungen liegen zumeist in fehlenden Warnhinweisen beim Vertrieb von Spielzeug (u.a. LEGO, Playmobil), einer nicht ausreichenden Textilkennzeichnung, einer falschen oder fehlenden Widerrufsbelehrung oder Fehlern bei der sog. 40-EUR-Klausel.

Unserer Einschätzung nach wird hier eine recht große Anzahl an Abmahnungen ausgesprochen, die wohl nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der von Frau Röhr entfalteten Geschäftstätigkeit auf eBay steht. Es drängt sich hier oft der Gedanke an rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen auf, da die Abmahnschreiben üblicherweise Standardbriefe sind und stets die gleichen Beträge von 489,45 EUR eingefordert werden. Hieraus ergeben sich regelmäßig Angriffspunkte.

Zur Vermeidung kostspieliger gerichtlicher Verfahren kann es sich in derartigen Fällen anbieten, zumindest den Unterlassungsanspruch rein vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mittels einer modifizierten Unterlassungserklärung zu erfüllen. Wird der vermeintliche Unterlassungsanspruch so erledigt, so ist zumindest das Kostenrisiko einer einstweiligen Verfügung aus der Welt geschafft. Absehen sollten Betroffene hingegen von der Abgabe der originalen Unterlassungserklärung.

Gerne werden wir Sie beraten, wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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