Immer mehr Menschen interessieren sich für Elektroautos. Es ist zu erwarten, dass der Markt für…
Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht zum einen nicht, wenn die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag nach der Legaldefinition in § 312b Abs. 1 Satz 1 BGB nicht vorliegen (z.B. reiner Privatverkauf).
Daneben kann das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 312d Abs. 4 und Abs. 5 BGB ausgeschlossen sein.
Dies gilt z.B. für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Auch bei der Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software besteht kein Widerrufsrecht, sofern die gelieferten Datenträger entsiegelt worden sind.
Anm.: Durch die geplante europäische Richtlinienumsetzung (RL 2011/83/EU) zum 13.06.2014 werden die bestehenden Ausnahmen vom Widerrufsrecht ausgeweitet.