Eine Vermieterin muss keine „Ice-Bucket-Challenge“ durch die Mieterin dulden. Schüttet eine Mieterin (mehrfach) Wasser über…
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
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Ein Widerrufsrecht besteht zum einen nicht, wenn die Voraussetzungen für einen Fernabsatzvertrag nach der Legaldefinition in § 312b Abs. 1 Satz 1 BGB nicht vorliegen (z.B. reiner Privatverkauf).
Daneben kann das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 312d Abs. 4 und Abs. 5 BGB ausgeschlossen sein.
Dies gilt z.B. für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Auch bei der Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen oder von Software besteht kein Widerrufsrecht, sofern die gelieferten Datenträger entsiegelt worden sind.
Anm.: Durch die geplante europäische Richtlinienumsetzung (RL 2011/83/EU) zum 13.06.2014 werden die bestehenden Ausnahmen vom Widerrufsrecht ausgeweitet.