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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Aus dem Alltag eines Anwalts: Wer bin ich?

Ab und an führen wir Telefonate, die eher in den Bereich der Zeitverschwendung fallen. Gemeint sind damit nicht ab und an ausufernde Beratungen, die sich im Laufe eines Gesprächs entwickeln und an sich auch kürzer ausfallen könnten, sondern vielmehr Telefonate der Art „für alle Beteiligten völlig sinnlos“.

Derzeit erhalten wir relativ viele solcher Anrufe. Allen diesen Anrufen ist gemein, dass der Anrufer sich meldet und uns sofort mehr oder weniger freundlich über den Erhalt eines Mahnbescheids „informiert“. Um die Angelegenheit dann zum zuständigen Sachbearbeiter weiterzuleiten, hat sich zumindest hier im Haus ein Verfahren etabliert, das nicht ganz unbekannt sein dürfte: wir fragen nach den Beteiligten der Sache und – falls schon vorhanden – dem durch uns vergebenen Aktenzeichen.

An diesem Punkt hat sich nun in den letzten Wochen wiederholt gezeigt: weder war uns irgendeiner der Beteiligten bekannt noch gab es zu den jeweiligen Sachen irgendeine Akte in unserer Kanzlei.

Eines hatten aber alle diese Angelegenheiten gemeinsam: es handelte sich um Mahnbescheide, die durch die Kanzlei Rainer Haas und Kollegen für deren Mandanten beantragt worden waren. In der Vergangenheit hatten wir einige Verfahren bearbeitet, in denen besagte Kanzlei die jeweilige Gegenpartei vertreten hatte – und hierüber auch in unserem Blog berichtet. Die betreffenden Anrufer waren wohl durch eine Google-Suche mit den entsprechenden Suchbegriffen auf unsere Seite gelangt.

Das Ärgerliche an der Sache: auf jeder unserer Blog-Seiten finden sich unsere Kontaktdaten – nämlich die der Kanzlei Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Verwunderung Anrufer zur Kenntnis nehmen, mittels dieser Kontaktdaten bei uns – und nicht der Kanzlei Rainer Haas und Kollegen – gelandet zu sein…

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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