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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Aus dem Alltag eines Anwalts: Wenn’s mal wieder länger dauert

Mandanten haben oft eine Vorstellung vom Arbeitsalltag eines Rechtsanwalts, die ein wenig vom tatsächlichen Ablauf abweicht. Damit meine ich nun nicht einmal unbedingt die Darstellung, die man aus eher seichter Fernseh-Unterhaltung kennt (sprich: den immer auf Achse-seienden Rechtsanwalt, der neben der rechtlichen Bewertung auch noch in detektivischer Art und Weise den Sachverhalt aufklärt und kaum für möglich gehaltene Geheimnisse offenlegt, aufgrund derer sich der komplette Fall zu Gunsten des eigenen Mandanten wendet).

Im Gegenteil scheinen viele Menschen zu glauben, dass Rechtsanwälte grundsätzlich den ganzen Tag am Computer sitzen und sehnsüchtig der nächsten E-Mail entgegen lechzen, oder spannungsgeladen auf den nächsten Anruf eines (Neu-)Mandanten warten.

Tatsächlich sieht der Arbeitsablauf – jedenfalls in einer Kanzlei wie der unseren – ein wenig anders aus: Aktenarbeit und (persönliche oder telefonische) Besprechungen prägen die Zeit im Büro, die durch zahlreiche Termine bei Gericht oder anderen Behörden manchmal durchaus knapp bemessen ist.

Auch wenn man als Anwalt noch so sehr bemüht ist, für die eigenen Mandanten erreichbar zu sein: manchmal lässt die vorhandene Zeit dies einfach nicht zu. Frist- und termingebundene Angelegenheiten müssen aus naheliegenden Gründen Vorrang haben, so dass z.B. der erbetene Rückruf manchmal eben nicht schon in den nächsten 15 Minuten erfolgen kann.

Gelegentlich genügt schon ein Blick auf unseren üblichen Postausgang, um die Annahme zu widerlegen, dass wir den ganzen Tag Däumchen drehend dem Nichtstun frönen.

Davon abgesehen ist es natürlich auch Ihrem Rechtsanwalt unangenehm, wenn er für den zugesagten Rückruf mal etwas länger benötigt.

Auch deswegen sind wir jedem Mandanten dankbar, der uns ein konkretes Zeitfenster nennt, für das wir den Rückruf vereinbaren können – und nicht einfach nur darauf verweist, dass er „jederzeit“ erreichbar ist.

Ich muss allerdings gestehen, dass ich schon mehr als einmal mit dem Gedanken gespielt habe, besonders lästige Zeitgenossen insoweit beim Wort zu nehmen und auch einmal zu einer denkbar unchristlichen Stunde zurückzurufen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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