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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Aus dem Alltag eines Anwalts: Mandantentypen – Der Sparfuchs

Rechtsanwälte neigen dazu, ihre Mandanten in verschiedene Kategorien einzuteilen. Kategorien, von denen einige zugegebenermaßen nicht besonders schmeichelhaft sind.

Zum Beispiel gibt es da den Mandantentyp „Lehrer“, der mit dem Palandt unter dem Arm und einem ellenlangen Ausdruck von mittels Google ermittelten Urteilen zur anwaltlichen Besprechung kommt, um hier dann das Ergebnis der eigenen Einschätzung zu präsentieren und zu verifizieren. Oder den „VIP“, der sich mit einer unglaublich wichtigen Angelegenheit um 15:00 Uhr meldet und einen Termin am besten schon für 14:45 Uhr vereinbaren möchte.

Besonders beliebt ist auch der „Sparfuchs“. Jeder Rechtsanwalt (ich würde sogar sagen: jeder Unternehmer) kennt ihn: den Mandanten (Kunden), der – soweit nachvollziehbar – nicht unangemessen viel für eine Leistung bezahlen möchte. Genauer gesagt, der nur den angemessenen Preis zahlen will, am besten einen möglichst günstigen Preis, oder auf den Punkt gebracht: gar nichts.

Der Sparfuchs meldet sich immer telefonisch (und in Ausnahmefällen mit einer pseudonymisierten E-Mail-Adresse), weil er ein kleines Rechtsproblem hat, für das er nur eine kurze Auskunft benötigt.

Am Telefon wird – sofern man nicht die Gelegenheit nutzt, den Anrufer zu unterbrechen, wenn der gerade einmal Luft holt – der Sachverhalt in epischer Breite geschildert und sodann am Ende die erhoffte Auskunft erbeten.

Eine Auskunft, die der Rechtsanwalt anhand eines möglicherweise komplexen Sachverhalts ohne Sichtung bereits vorhandener Unterlagen auf Grundlage der tendenziell einseitig eingefärbten Schilderung des Sachverhalts durch einen bislang unbekannten „Mandanten“ erteilen soll – und das natürlich kostenlos, aber bei voller Haftung für die Auskunft.

Ich will nun gar nicht darauf eingehen, dass anwaltliche Beratungen selbstverständlich per Gesetz immer Kosten auslösen (weil jede auch nur kurze Beratungsleistung gerade den vergütungspflichtigen Kern der Arbeit eines Rechtsanwalts darstellt). Ebenso nicht darauf, dass an sich einem Anrufer und potentiellen Mandanten klar sein müsste, dass Rechtsanwälte nicht kostenlos arbeiten – schließlich muss auch der Rechtsanwalt von etwas leben.

Tatsächlich gehen die Probleme neben der Vergütung für die Beratungsleistung noch viel weiter: Rechtsanwälte sind zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet und dürfen außerdem keine widerstreitenden Interessen vertreten. Letzteres ist gar nach § 356 StGB als Parteiverrat unter Strafe gestellt.

Berät der Rechtsanwalt nun den Sparfuchs mit der gewünschten kurzen Auskunft, so würde er dafür nicht nur kein Geld sehen, dafür aber für den erteilten Rat haften, wobei gleichzeitig immer das Risiko eines Parteiverrats zumindest möglich wäre.

Meiner Einschätzung nach ist das der klassische Fall eines eher schlechten Geschäfts.

Ein seriöser Rechtsanwalt wird daher sowohl aus dem Interesse heraus, dass er sein über viele Jahre teuer erworbenes Fachwissen nicht zu verschenken braucht, als auch aus dem Interesse heraus, aus falsch verstandener Nächstenliebe die eigene Zulassung aufs Spiel zu setzen, eher keinen Ratschlag erteilen.

Trotzdem ist es immer wieder erstaunlich, wie viele Anrufer – die statt des erhofften Rechtsrats von uns einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin angeboten bekommen – sich schon beinahe erbost darüber zeigen, dass wir a) unsere berufsrechtlichen Verpflichtungen ernst nehmen und dass wir b) für unsere Arbeit auch bezahlt werden wollen.

Vielleicht sollte ich bei Gelegenheit unsere Liste, wann wir nicht der richtige Ansprechpartner sind, ausdrücklich um den Sparfuchs erweitern….

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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