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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Aus dem Alltag eines Anwalts: Brauchen Sie Sägeblätter?

Mit zu den wohl unerwünschtesten Unterbrechungen des Arbeitsablaufs in jedem Unternehmen dürften sog. Cold-Calls von x-beliebigen Störenfrieden gehören. Auch in unserer Kanzlei besteht kaum Lust, solche Telefonate zu führen; tatsächlich weisen wir sogar auf unserer Internetseite bei den Kontaktangaben ausdrücklich darauf hin, dass unsere veröffentlichten Kontaktdaten ausschließlich dazu dienen, mit uns zum Zwecke der Rechtsberatung in Kontakt zu treten. Werbung jedweder Art – und das sind Cold-Calls nun einmal – verbitten wir uns indessen.

Der eine oder andere Störenfried kümmert sich darum trotzdem nicht (und wird von uns sodann auch üblicherweise zur Unterlassung aufgefordert, wobei wir diesen Anspruch nötigenfalls auch gerichtlich durchsetzen) und meint, uns am Telefon gleichwohl irgendetwas verkaufen zu können.

So auch am heutigen Tage: es meldete sich ein solcher Störenfried und fragte: „Brauchen Sie Sägeblätter?“

Diese Frage stellte der Störenfried allerdings schon recht zurückhaltend, nachdem ich mich als Rechtsanwalt vorgestellt hatte. Dementsprechend meinte der Störenfried sodann auch, dass er eigentlich gar nicht wisse, ob wir wirklich Bedarf an Sägeblättern hätten.

Auf meine Frage, wie er denn an unsere Telefonnummer gekommen sei meinte der Störenfried nur, dass er das eigentlich auch nicht wisse.

Ich erklärte dem Störenfried dann höflich, dass das durchaus bemerkenswert sei und nicht unbedingt für eine gute Dienstleistung seinerseits spreche. Denn wer irgendwo anrufe um etwas zu verkaufen, der sollte doch zumindest wissen, wo er anruft und warum er genau dort etwas verkaufen möchte. Ich habe dem Störenfried dann noch kurz darüber in Kenntnis gesetzt, dass wir natürlich keine Sägeblätter brauchen und das Telefonat recht schnell beendet.

Auf eine Abmahnung haben wir in diesem Fall ausnahmsweise einmal verzichtet. Und zwar aus dem einfachen Grund, dass meiner Einschätzung nach der Störenfried wohl mit der Qualität der eigenen Dienstleistung genug bestraft ist. Denn wer bei einer Rechtsanwaltskanzlei anruft in der Annahme, diese benötige Sägeblätter, weil einer der Kanzleiinhaber „Schreiner“ heißt, gleichwohl dieser nicht Schreiner, sondern eben Rechtsanwalt ist, der dürfte genug mit sich selbst zu tun haben…

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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