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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Aus dem Alltag eines Anwalts: Ich habe einen Termin

Anders als manche Kollegen haben wir in unserer Kanzlei darauf verzichtet, für „Laufkundschaft“ ständig erreichbar zu sein. So haben wir uns beispielsweise ganz bewusst gegen die Einrichtung eines Sekretariats entschieden mit der Folge, dass wir nicht nur alle Anrufe persönlich beantworten, sondern auch alle Termine selbst vereinbaren.

Der Verzicht auf ein Sekretariat wird gelegentlich von Außenstehenden verwundert zur Kenntnis genommen. So hat der eine oder andere Mandant sich bereits dazu aufgefordert gefühlt, uns gegenüber als Kanzleiberater tätig zu werden und die Einstellung von Personal nicht nur anzuraten, sondern geradewegs zu fordern. Denn – so die nur teilweise nachvollziehbare Logik hinter solchen Ratschlägen – dann könne man Rechtsprobleme ja bereits der Dame am Telefon schildern, wenn der Rechtsanwalt gerade nicht erreichbar sei. Auf die Frage, ob der jeweils selbst ernannte Unternehmensberater dann auch mit der Beratung durch eine Sekretärin zufrieden wäre oder doch lieber den anwaltlichen Rat, um den er sich eigentlich bemüht hatte, entgegennehmen würde, folgt zumeist nachdenkliches Schweigen.

Die Ausgestaltung unseres Kanzleibetriebs in dieser Weise macht es indessen auch erforderlich, vorab einen Termin zu vereinbaren, um nicht – beispielsweise aufgrund der Wahrnehmung von auswärtigen Terminen oder der Teilnahme an Besprechungen unsererseits – vor verschlossenen Türen zu stehen.

Besonders geschickt wollte dies heute ein Mandant umgehen.

Gegen 9:00 Uhr klingelte es in der Kanzlei und besagter Mandant stand vor der Tür – etwas zur Überraschung des Kollegen Schreiner, der diese öffnete. Denn: zwar sah der Terminkalender des Kollegen für den Vormittag diverse Besprechungen vor, allerdings nicht zu dieser Uhrzeit, und nicht mit diesem Mandanten.

Nachdem es bei besagtem Mandanten auch nicht um Leben oder Tod ging, sondern eine eher nicht eilbedürftige Angelegenheit, schlug der Kollege daher vor, einen Termin in der nächsten Woche zu vereinbaren, da ein ad hoc Termin aufgrund dringlicher Aktenarbeit nicht möglich war.

Einen Termin wollte der Mandant indessen nicht vereinbaren, denn: er habe ja bereits einen Termin, und zwar jetzt, um 9:00 Uhr. Ein Blick in den Terminkalender besagte etwas anderes, doch der Mandant beharrte darauf und versicherte sodann: „Ich habe jetzt einen Termin, denn ich habe diesen mit Ihrer Sekretärin ausgemacht.“

Hierauf schlug mein Kollege vor, dem Mandanten an Ort und Stelle einen Betrag in Höhe von 1.000,- Euro auszuzahlen. Die einzige Voraussetzung dafür: der Mandant solle die Sekretärin, mit der er den Termin vereinbart habe, nennen.

Um es kurz zu machen: zur Zahlung kam es nicht.

Unbeantwortet blieb indessen die Frage, ob der Mandant vielleicht tatsächlich mit einer Dame telefoniert hatte und einen Termin bei einem Rechtsanwalt ausgemacht hatte – beides allerdings in einer anderen Kanzlei.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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