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AG Hamburg: Unzulässige Rechtausübung bei eBay-Auktion nach vorzeitigem Abbruch
Das AG Hamburg St.- Georg hat mit Urteil vom 20.03.2014, Az. 923 C 151/13, entschieden, dass sich das Herausgabeverlagen eines Bieters nach Abbruch einer laufenden Auktion bei eBay betreffend einen VW Golf 4 gegen Zahlung von 12,50 Euro als Rechtsmissbrauch darstellt.
In dem konkreten Fall hatte der Verkäufer das KFZ bei eBay eingestellt, stellte jedoch kurz danach fest, dass die Beschreibung des Fahrzeugs hinsichtlich Ausstattung und Mängel einige erhebliche Fehler aufwies. Der spätere Beklagte brach daher die Auktion ab, um diese unmittelbar danach nochmals, dieses Mal allerdings mit berichtigten Angaben, bei eBay einzustellen.
Allerdings hatte zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs der spätere Kläger bereits ein Gebot über 12,50 Euro für das KFZ abgegeben.
Nach den eBay-AGB kommt in einem solchen Fall ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande, es sei denn, der Verkäufer war bei Abbruch der Auktion gesetzlich berechtigt, die Auktion abzubrechen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verkäufer seine Erklärung anfechten konnte. eBay nennt daneben noch die Möglichkeiten, dass die angebotene Sache gestohlen oder zerstört wurde.
In dem konkreten Fall nahm das Gericht zwar kein Anfechtungsrecht des Beklagten an. Denn dieser hätte sein Angebot auch bearbeiten können, ohne die Auktion abzubrechen. Allerdings sah das Gericht es als unzulässige Rechtsausübung durch den Kläger an, dass dieser das KFZ für einen Preis von 12,50 Euro herausverlangte.
Dabei stellte das Gericht insbesondere auf zwei Umstände ab, die in dem konkreten Fall einen Rechtsmissbrauch nahe legten: zum einen hatte der Kläger auf die zweite Auktion nicht erneut geboten, obwohl ihm dies problemlos möglich gewesen sei. Zum anderen hatte der Kläger nach Abbruch der Auktion zunächst wochenlang abgewartet, bevor er sich dann anwaltlich vertreten an den Beklagten wandte und die Herausgabe des KFZ verlangte. In diesem Zeitpunkt war der VW Golf aber bereits in der zweiten Auktion verkauft worden.