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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

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Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

AG Hamburg: Unzulässige Rechtausübung bei eBay-Auktion nach vorzeitigem Abbruch

Das AG Hamburg St.- Georg hat mit  Urteil vom 20.03.2014, Az. 923 C 151/13, entschieden, dass sich das Herausgabeverlagen eines Bieters nach Abbruch einer laufenden Auktion bei eBay betreffend einen  VW Golf 4 gegen Zahlung von 12,50 Euro als Rechtsmissbrauch darstellt.

In dem konkreten Fall hatte der Verkäufer das KFZ bei eBay eingestellt, stellte jedoch kurz danach fest, dass die Beschreibung des Fahrzeugs hinsichtlich Ausstattung und Mängel einige erhebliche Fehler aufwies. Der spätere Beklagte brach daher die Auktion ab, um diese unmittelbar danach nochmals, dieses Mal allerdings mit berichtigten Angaben, bei eBay einzustellen.

Allerdings hatte zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs der spätere Kläger bereits ein Gebot über 12,50 Euro für das KFZ abgegeben.

Nach den eBay-AGB kommt in einem solchen Fall ein Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Höchstbietenden zustande, es sei denn, der Verkäufer war bei Abbruch der Auktion gesetzlich berechtigt, die Auktion abzubrechen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verkäufer seine Erklärung anfechten konnte. eBay nennt daneben noch die Möglichkeiten, dass die angebotene Sache gestohlen oder zerstört wurde.

In dem konkreten Fall nahm das Gericht zwar kein Anfechtungsrecht des Beklagten an. Denn dieser hätte sein Angebot auch bearbeiten können, ohne die Auktion abzubrechen. Allerdings sah das Gericht es als unzulässige Rechtsausübung durch den Kläger an, dass dieser das KFZ für einen Preis von 12,50 Euro herausverlangte.

Dabei stellte das Gericht insbesondere auf zwei Umstände ab, die in dem konkreten Fall einen Rechtsmissbrauch nahe legten: zum einen hatte der Kläger auf die zweite Auktion nicht erneut geboten, obwohl ihm dies problemlos möglich gewesen sei. Zum anderen hatte der Kläger nach Abbruch der Auktion zunächst wochenlang abgewartet, bevor er sich dann anwaltlich vertreten an den Beklagten wandte und die Herausgabe des KFZ verlangte. In diesem Zeitpunkt war der VW Golf aber bereits in der zweiten Auktion verkauft worden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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