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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung von Kartenausschnitten im Internet

Im Auftrag eines unserer Mandanten bin ich derzeit mit der Bearbeitung einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung beauftragt. Im konkreten Fall geht es um die Nutzung eines Kartenausschnitts (Straßenkarte) auf einer Internetseite, ohne dass eine Lizenz zur Nutzung erworben wurde. Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Abmahnung im Urheberrecht

Nach dem deutschen Recht ist eine Abmahnung die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hier um ein außergerichtliches Verfahren, mit dem verschiedene Ansprüche schnell und kostengünstig durchgesetzt werden können.

Urheberrechtliche Abmahnung und die erhobenen Ansprüche

Abmahnungen im Urheberrecht enthalten normalerweise mehrere Ansprüche.

Erst einmal geht es um den erhobenen Unterlassungsanspruch. Unterlassungsansprüche dienen allgemein dazu, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es reicht normalerweise nicht aus, den Rechtsverstoß einfach nur abzustellen.

Neben dem Unterlassungsanspruch können weitere Ansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht werden.

Wenn die Abmahnung berechtigt erfolgt ist, so steht dem Abmahner ein Anspruch auf Kostenerstattung zu. Dieser stellt sicher, dass bei einer berechtigten Abmahnung der Abmahnende nicht auf ihm entstandenen Kosten sitzen bleibt. Darüber hinaus können Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz erhoben werden.

Abmahnung: Unterlassungsanspruch als Hauptanspruch

Hauptsächlich geht es mit einer Abmahnung um die erhobenen Unterlassungsansprüche. Das hat rechtliche und auch finanzielle Gründe. Der Unterlassungsanspruch kann eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zur Folge haben. Die Kosten aus Unterlassungsverfahren können allgemein als hoch bezeichnet werden. Es muss aber auch die Wirkung einer Unterlassungserklärung bedacht werden: wird eine solche abgegeben, um einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage zu verhindern, dann droht bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe.

Kostenrisiken abzuwägen und die vorgeworfene Rechtsverletzung einzustellen oder nicht hat daher eine weitreichende Bedeutung.

Es muss nochmals festgehalten werden, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung nicht der Anspruch auf verschiedene Zahlungen sind. Insoweit sollte man sich nicht von möglicherweise zunächst hoch erscheinenden Kosten täuschen lassen.

Abmahnung: Die Reaktion ist entscheidend

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Die Reaktionsmöglichkeiten können in der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder aber auch einem gerichtlichen Streit bestehen. Es kann hier nicht pauschal zu einer bestimmten Vorgehensweise geraten werden, die immer erfolgreich ist. Grundsätzlich müssen Sachverhalt und Rechtslage umfassend geprüft werden, ehe eine Reaktion erfolgt. Empfehlenswert ist hier eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Wegen der üblicherweise kurz gesetzten Fristen sollte schnell reagiert werden. Bei einer Überschreitung von Fristen drohen teure Gerichtsverfahren.

Tipps zur weiteren Vorgehensweise

Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.

  1. Nehmen Sie nicht vorschnell Kontakt mit der Gegenseite auf
  2. Geben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ab, ohne dass der Sachverhalt geprüft wurde
  3. Auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren: – es drohen teure Unterlassungsverfahren!
  4. Notieren Sie sich die Ansprüche und Fristen
  5. Suchen Sie einen Anwalt auf

Nach Erhalt einer Abmahnung helfe ich Ihnen gerne weiter.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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