Seit einigen Jahren gehen verschiedene Rechteinhaber gegen die illegale Verbreitung ihrer Werke im Internet vor…
Abmahnung von Rechtsanwalt Sascha Schlösser im Auftrag von Frau Denise Brentrup, Erbin von Herrn Sven Brentrup
Die Rechtsanwaltskanzlei Schlösser mahnt derzeit wieder wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Der Sache nach geht es jeweils um Bildrechtsverletzungen, namentlich ein Unterlassen der Urheberkennzeichnung nach § 13 UrhG. Die Ansprüche werden geltend gemacht von Frau Denise Brentrup, Erbin des verstorbenen Sven Brentrup. Letzterer ist der Urheber der jeweils betroffenen Bildwerke.
Mit der Abmahnung wird in erster Linie ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Daneben sollen aber auch angefallene Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 6.000,- EUR (mithin 571,44 EUR) sowie Schadenersatz ausgeglichen werden. Der Schadenersatz beläuft sich in den hier zur Prüfung vorgelegten Abmahnschreiben auf jeweils 600,- EUR.
Ob die Ansprüche jeweils bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Jedenfalls hinsichtlich der Anwaltskosten sind wir skeptisch, ob diese tatsächlich in der genannten Höhe angemessen und angefallen sind. Aber auch beim Schadenersatz gibt es unserer Einschätzung nach Diskussionsbedarf, wenigstens Verhandlungsspielraum.
Das Hauptproblem stellt aber wie üblich die Unterlassungserklärung dar. Sie sollte keinesfalls in der vorgelegten Form abgegeben werden, sondern in einer abgeänderten Art und Weise. Bei der Erstellung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem Anwalt beraten und vertreten lassen.