Einige bekannte Rechteinhaber versuchen schon seit Jahren, die unerlaubte Verbreitung ihrer Werke im Internet zu…
Weiterhin Mahnbescheide von Waldorf Frommer, Schulenberg & Schenk und FAREDS
Derzeit werden nach wie vor eine Vielzahl von Mahnbescheiden beantragt. Regelmäßig kontaktieren und Betroffene, die einen Mahnbescheid von Waldorf Frommer, Schulenberg & Schenk oder der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben. Die genannten Kanzleien beantragen die Mahnbescheide jeweils im Auftrag verschiedener Mandanten in solchen Filesharing-Angelegenheiten, in denen zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben, aber keine Zahlung geleistet wurde.
Es ist in derartigen Fällen keine Option, den Kopf in den Sand zu stecken und untätig zu bleiben. Denn dann kann auf Grundlage des Mahnbescheids ein sog. Vollstreckungsbescheid, also ein vollstreckbarer gerichtlicher Titel, erlassen werden, ohne dass die Forderung jemals gerichtlich geprüft wurde.
Gegen einen Mahnbescheid sollte daher regelmäßig Widerspruch eingelegt werden. Zum konkreten Vorgehen im Einzelfall sollte eine anwaltliche Beratung eingeholt werden.