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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Abmahnung von Rechtsanwalt Sascha Schlösser im Auftrag von Frau Denise Brentrup, Erbin von Herrn Sven Brentrup

Die Rechtsanwaltskanzlei Schlösser mahnt derzeit wieder wegen Urheberrechtsverletzungen ab. Der Sache nach geht es jeweils um Bildrechtsverletzungen, namentlich ein Unterlassen der Urheberkennzeichnung nach § 13 UrhG. Die Ansprüche werden geltend gemacht von Frau Denise Brentrup, Erbin des verstorbenen Sven Brentrup. Letzterer ist der Urheber der jeweils betroffenen Bildwerke.

Mit der Abmahnung wird in erster Linie ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Daneben sollen aber auch angefallene Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 6.000,- EUR (mithin 571,44 EUR)  sowie Schadenersatz ausgeglichen werden. Der Schadenersatz beläuft sich in den hier zur Prüfung vorgelegten Abmahnschreiben auf jeweils 600,- EUR.

Ob die Ansprüche jeweils bestehen ist immer eine Frage des Einzelfalls. Jedenfalls hinsichtlich der Anwaltskosten sind wir skeptisch, ob diese tatsächlich in der genannten Höhe angemessen und angefallen sind. Aber auch beim Schadenersatz gibt es unserer Einschätzung nach Diskussionsbedarf, wenigstens Verhandlungsspielraum.

Das Hauptproblem stellt aber wie üblich die Unterlassungserklärung dar. Sie sollte keinesfalls in der vorgelegten Form abgegeben werden, sondern in einer abgeänderten Art und Weise. Bei der Erstellung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie sich von einem Anwalt beraten und vertreten lassen.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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