Schon seit einigen Jahren gehen Rechteinhaber aus der Medienbranche regelmäßig gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor…
Abmahnung – Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG
Gelegentlich werden von der bzw. für die Sky Deutschland Fernseh GmbH & Co. KG urheberrechtliche Abmahnungen wegen der unerlaubten öffentlichen Widergabe von Bundesligaspielen (live) oder anderen Sportereignissen (live) versandt. Die Abmahnungen wurden in der Vergangenheit oft durch die Kanzlei JBB Rechtsanwälte oder Komning Rechtsanwälte verschickt. Neben Unterlassungsansprüchen stehen dabei regelmäßig Zahlungsforderungen von bis zu 2.000,- Euro im Raum.
Der Erfahrung nach sollte in derartigen Abmahnangelegenheiten überlegt gehandelt werden. Keinesfalls sollte, soweit beigefügt, die originale Unterlassungserklärung abgegeben werden. In den allermeisten Fällen ist dies mit rechtlichen Nachteilen verbunden, die bis hin zu einem Schuldanerkenntnis reichen können und dann später nicht mehr korrigiert werden können.
Auch sollte eine solche Abmahnung nicht ignoriert werden.
Nach Erhalt einer Abmahnung sollten stattdessen folgende Schritte beachtet werden:
- 1. Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen notieren.
- 2. Prüfung, ob der gerügte Verstoß tatsächlich vorliegt oder vorliegen könnte.
- 3. Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe.
Im Rahmen einer knappen Ersteinschätzung werden wir Sie gerne zu Kostenrisiken und – im Falle einer Mandatsübertragung – den anfallenden Anwaltskosten in Ihrer Angelegenheit informieren. Eine unverbindliche Anfrage können Sie per Email an recht@schreiner-lederer.de richten oder uns im Rahmen einer Ersteinschätzung während unserer Telefonzeiten unter 08161 789 7557 kontaktieren.