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E-Auto-Kauf und Gewährleistung
Elektrofahrzeuge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Die Marktzuwächse für Elektroautos in den letzten Jahren sind beachtlich und es dürfte wohl noch eine ganze Weile so weitergehen. Begünstigt wird die Entwicklung durch verschiedene staatliche Förderprogramme, ebenso die Schaffung weiterer Lademöglichkeiten.
Die meisten Autohersteller sind mittlerweile auf den Zug aufgesprungen und bieten zum Teil gleich mehrere Elektromodelle zum Kauf an. Die Technik kann als ausgereift bezeichnet werden und ein weiterer Fortschritt darf wohl erwartet werden.
Trotzdem kommt es gelegentlich vor, dass nach dem Kauf eines Fahrzeugs Probleme in Erscheinung treten. Elektrofahrzeuge unterscheiden sich in dieser Hinsicht nicht von klassischen Verbrennern. Zwar ist nicht jedes Problem gleich schwerwiegend. Spätestens aber, wenn die Fahrsicherheit betroffen ist, ist Vorsicht geboten. Klar ist: kein Käufer muss sich mit einem mangelhaften Fahrzeug abfinden.
Welche Rechte bestehen bei Mängeln?
Wenig überraschend ist auch der Kauf eines Elektroautos ein normaler Kaufvertrag. Geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Hauptpflichten der Vertragsparteien schnell zusammengefasst. Gut zu wissen: durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Die gesetzlichen Regelungen sind dabei das „Grundgerüst“ für den Kaufvertrag, der im Einzelfall auch noch Detailregelungen enthalten kann. Wichtig ist an dieser Stelle: es gibt eine Vielzahl von Vorschriften, die einen speziellen Schutz von Verbrauchern vorsehen und von denen nicht zu Lasten des Käufers abgewichen werden darf. Unternehmer haben zwar eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten, aber: auch sie sind nicht schutzlos gestellt.
Das neue Kaufrecht 2022
Zahlreiche Änderungen im Schuldrecht betreffen seit dem 01.01.2022 auch das Kaufrecht. Beispielsweise ist der Begriff des Sachmangels nun deutlich umfassender definiert als nach dem alten Kaufrecht. Erster Schritt ist immer die Feststellung, wo der Mangel vorliegt: am Fahrzeug selbst, oder einem digitalen Element des Fahrzeugs (z.B. Navi oder Touchscreen). Bei einem Mangel, der sich auf das Fahrzeug selbst bezieht, sind Rechtsgrundlage der Mängelrechte die §§ 434 ff. BGB. Betrifft der Mangel andererseits ein digitales Element des Fahrzeugs, dann muss die weitere Prüfung nach den §§ 327 ff. BGB erfolgen. Seit dem 01.01.2022 setzen die Regelungen der §§ 327 ff. BGB die Richtlinie der EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen ins nationale Recht um.
Kurz zusammengefasst bedeuten die Mängelrechte, dass der Käufer Nacherfüllung verlangen kann, vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen beenden oder den Preis mindern kann. Ansprüche auf Schadenersatz oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind auch noch möglich.
Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt
So ärgerlich der Kauf eines mangelhaften Elektroautos ist: bei der Durchsetzung Ihrer Rechte kann Ihnen ein im Kaufrecht erfahrener Rechtsanwalt helfen. Erfahrungsgemäß ist es von Vorteil, wenn der Rechtsanwalt neben den ohnehin erforderlichen Rechtskenntnissen auch ein ausgeprägtes, technisches Verständnis für Elektrofahrzeuge mit sich bringt.
Nicht unerwähnt bleiben darf an dieser Stelle, dass die Beratung durch einen Rechtsanwalt Kosten auslöst. Der Grundsatz ist, dass sich die anfallenden Gebühren nach dem sog. Streitwert richten. Alternativ können Mandant und Rechtsanwalt aber auch ein Honorar, z.B. als Pauschal- oder Stundenhonorar, vereinbaren. Der Streitwert bildet dabei das wirtschaftliche Interesse, das Sie an der Angelegenheit haben, ab. Ein Beispiel: geht es um die Behebung eines Mangels, so sind die Kosten der Behebung des Mangels für den Streitwert maßgeblich. Bei einem Rücktritt richtet sich der Gegenstandswert nach dem Kaufpreis. Erst wenn der Streitwert feststeht, können anfallende Anwaltskosten ermittelt werden. Der Streitwert ist zudem im gerichtlichen Verfahren wichtig. Hier ist er z.B. für die Berechnung der Gerichtsgebühren heranzuziehen.
Es ist sinnvoll, die anfallenden Kosten ggf. bereits vor Mandatserteilung möglichst genau zu ermitteln. Möglicherweise werden die Kosten – ggf. abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung – auch von einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung getragen. Gut zu wissen: es kann sein, dass hinsichtlich anfallender Kosten ein Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer besteht.
Möchten Sie mehr erfahren?
In unserer Kanzlei erfolgt die Bearbeitung kaufrechtlicher Mandate nach dem Kauf eines mangelhaften Elektroautos regelmäßig. Worauf Sie dabei ohnehin vertrauen dürfen: unsere juristische Fachkenntnis, wobei auch eine Fachanwaltschaft für das Verkehrsrecht besteht. Auch in unserer Kanzleipraxis bewährt sich das Setzen auf E-Mobilität, einschließlich eigener Ladestationen. Hohes Interesse und Verständnis für die technischen Hintergründe sind ebenso vorhanden. Diese Situation gewährleistet, dass wir im Rahmen unserer Beratungspraxis nicht nur „Theoretiker“ sind, sondern auf eigene Erfahrungen setzen können.