Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 29.01.2025, Az. XII ZR 96/23, entschieden, dass der…
Widerrufsrecht und Informationspflicht
Dieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.Die Widerrufsbelehrung muss in Textform, § 126b BGB, erfolgen (z.B. E-Mail, Fax, Brief).
Zusätzlich hat ein Unternehmer bei Fernabsatzverträgen rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung durch den Verbraucher diesen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts und die damit verbundenen Einzelheiten zu informieren. De facto muss bereits bei der Angebotsbeschreibung auf ein bestehendes oder nichtbestehendes Widerrufsrecht hingewiesen werden.
