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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Staatsanwaltschaft Dresden: Verfahren gegen Nutzer von Kino.to?

Wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet, ist man bei der Staatsanwaltschaft Dresden auf den beschlagnahmten Rechnern von Kino.to auf die Daten von Premium-Kunden der Seite gestoßen. Es handelt sich um Daten solcher Nutzer, die den werbefreien Zugang mittels Paypal bezahlt haben sollen. Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, sagte FOCUS gegenüber: „Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.“

Derzeit ist noch unklar, ob Streaming tatsächlich eine strafrechtlich relevante Urheberrechtsverletzung darstellt. Juristen sind hierbei geteilter Ansicht. Das Veröffentlichen eines Streams ist dabei zumindest nach einer Entscheidung des AG Leipzig als strabar anzusehen. Allerdings: nicht geklärt ist damit die Frage, ob das Ansehen solcher Streams ebenfalls einen Straftatbestand erfüllt.

Die weitere Entwicklung in dieser Sache dürfte sich in jedem Fall als interessant bezeichnen lassen.

Zusätzliche Informationen: Streaming: Legal oder illegal?

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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