Derzeit liegt mir eine Abmahnung wegen der unerlaubten Nutzung eines Lichtbildes im Internet zur Bearbeitung…
Rechtsanwalt Bernd Gucia: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Dieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.
Abmahnung Rechtsanwalt Bernd Gucia, was tun?
Rechtsanwalt Bernd Gucia mahnt u.a. für folgende Rechteinhaber ab:
- Catprint MEDIA GmbH (für Uli Stein)
Hinweis: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVerfG vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06) ist die Veröffentlichung von Gegnerlisten im Internet zulässig. Die Gegnerliste ist nicht mit einer Wertung verbunden. Sie soll insbesondere dazu dienen, gleich gelagerte Fälle oder Abmahnungen zu erkennen und eine Kommunikation über diese zu ermöglichen. Mit dieser Liste ist keine Wertung dahingehend verbunden, dass eventuell ausgesprochene Abmahnungen der Gegner unberechtigt waren. Die Veröffentlichung von Mandantenlisten ist hingegen wegen der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit nicht zulässig.
Der Sache nach geht es regelmäßig um eine Abmahnung wegen der Verwendung von Bildern des Comic-Künstlers Uli Stein auf einer Internetseite, ohne hierfür die erforderliche Lizenz erworben zu haben.
Bundesweite Hilfe und Beratung bei Rechtsanwalt Bernd Gucia Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Rechtsanwalt Bernd Gucia wird seit einiger Zeit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber tätig, die die Verbreitung von Bildwerken ohne erteilte Lizenz abmahnen lassen. Hauptsächlich sind uns Abmahnungen durch die Catprint MEDIA GmbH bekannt geworden, die die Rechte an Comics des bekannten Künstlers Uli Stein innehat.
Zum einen soll der Abgemahnte in einem solchen Fall eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Außerdem soll der Abgemahnte Auskunft erteilen, inwieweit er die jeweils betroffenen Comic-Motive in den vergangenen 10 Jahren Dritten zugänglich gemacht hat. Ein Kostenerstattungs- bzw. Schadenersatzanspruch werden mit dem ersten Schreiben noch nicht geltend gemacht, allerdings soll der Abgemahnte sich in der beigefügten Unterlassungserklärung zugleich verpflichten, sämtliche entstandenen und zukünftigen Schäden aus der Urheberrechtsverletzung anzuerkennen. Dies können unter Umständen sehr hohe Summen im Bereich mehrerer tausend Euro sein.
Soweit es um die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten geht, werden diese regelmäßig erst später im Verfahren geltend gemacht. Unserer Kenntnis nach geht Rechtsanwalt Bernd Gucia (in Übereinstimmung mit zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen) von recht hohen Gegenstands- bzw. Streitwerten aus, so dass 15.000,- EUR oder 30.000,- EUR hier keine Seltenheit sind. Die daraus folgenden Anwaltskosten liegen dann üblicherweise auch in einem Bereich von ca. 1.000,- EUR oder auch mehr.
Die jeweils geltend gemachten Anwaltskosten und Schadenersatzbeträge variieren je nach Umfang der vorgeworfenen Rechtsverletzung(en) durchaus, allgemein wird man aber sagen können, dass diese sich (addiert) stets im Bereich mehrerer Hundert bis mehrerer Tausend Euro bewegen.
Nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung sollte der Empfänger trotz der Formulierungen in dem Abmahnschreiben vor allem eines tun: Ruhe bewahren. Nicht immer sind die behaupteten Ansprüche tatsächlich gegeben. Um diese daher nicht voreilig anzuerkennen, sollte keinesfalls die vorbereitete Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch von einer (teilweisen) vorbehaltslosen Zahlung ist zu warnen. Zunächst sollte festgestellt werden, ob und inwieweit die behauptete Urheberrechtsverletzung überhaupt begangen wurde.
Erst im Anschluss daran ist auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Empfehlenswert wird in den meisten Fällen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sein, die jedoch nur in abgeänderter („modifizierter“) Form erfolgen sollte. Von der alleinigen Abgabe einer Unterlassungserklärung wird häufig abzuraten sein, stattdessen sollte ein Begleitschreiben die Ansprüche je nach Sachlage entweder zurückweisen oder auf ein entsprechend reduziertes Vergleichsangebot abzielen. Da sowohl bei der Erstellung der modifizierten Unterlassungserklärung als auch dem Begleitschreiben schnell in der Folge teure Fehler passieren, ist eine vorherige anwaltliche Beratung zu empfehlen.
Unserer Einschätzung nach bieten Abmahnungen der oben beschriebenen Art durch Rechtsanwalt Bern Gucia einige Angriffspunkte, so dass nach Erhalt der Abmahnung die Ansprüche keinesfalls ungeprüft erfüllt werden sollten.
Insbesondere muss aber auch davor gewarnt werden, die Abmahnung einfach zu ignorieren. Uns sind durchaus Klagen durch die Catprint MEDIA GmbH bekannt, in denen sowohl Unterlassungsansprüche als auch Kostenerstattungs- bzw. Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese Verfahren sind regelmäßig mit zusätzlichen Kosten verbunden und sollten unserer Einschätzung nach daher in jedem Fall vermieden werden.