Derzeit liegt mir eine Abmahnung wegen der unerlaubten Nutzung eines Lichtbildes im Internet zur Bearbeitung…
pixel.Law Rechtsanwälte: Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Dieser Beitrag wurde zuletzt vor mehr als 6 Monaten bearbeitet. Möglicherweise sind die darin enthaltenen Informationen nicht mehr aktuell. Im Zweifel sollten Sie eine anwaltliche Beratung im Einzefall in Anspruch nehmen.
Abmahnung pixel.Law Rechtsanwälte, was tun?
Die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte war bereits u.a. für folgende Rechteinhaber tätig:
- Benjamin Thorn
- Peter Kirchhoff
- Gabi Schmidt
Hinweis: Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVerfG vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06) ist die Veröffentlichung von Gegnerlisten im Internet zulässig. Die Gegnerliste ist nicht mit einer Wertung verbunden. Sie soll insbesondere dazu dienen, gleich gelagerte Fälle oder Abmahnungen zu erkennen und eine Kommunikation über diese zu ermöglichen. Mit dieser Liste ist keine Wertung dahingehend verbunden, dass eventuell ausgesprochene Abmahnungen der Gegner unberechtigt waren. Die Veröffentlichung von Mandantenlisten ist hingegen wegen der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit nicht zulässig.
Der Sache nach geht es regelmäßig um eine Abmahnung wegen Unterlassen der Urheberkennzeichnung nach § 13 UrhG oder einer Urheberrechtsverletzung wegen Bildnutzung ohne die erforderliche Lizenz.
Bundesweite Hilfe und Beratung bei pixel.Law Rechtsanwälten Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
Die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte wird seit einiger Zeit im Auftrag verschiedener Urheber tätig, die die Verbreitung geschützter Lichtbilder oder Lichtbildwerke ohne Urheberkennzeichnung nach § 13 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) oder Nutzung von Bildwerken ohne erteilte Lizenz abmahnen lassen. Üblicherweise geht es dabei um Werke, für die die Nutzungsrechte auf Bildplattformen wie fotolia.com oder aboutpixel.de erworben werden können.
Zum einen soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Mit der Abmahnung werden außerdem ein Erstattungsanspruch hinsichtlich Rechtsanwaltskosten sowie ein Lizenzschadensersatzanspruch geltend gemacht.
Die jeweils geltend gemachten Anwaltskosten und Schadenersatzbeträge variieren je nach Umfang der vorgeworfenen Rechtsverletzung(en) erheblich, allgemein wird man aber sagen können, dass diese sich (addiert) stets im Bereich mehrerer Hundert bis mehrerer Tausend Euro bewegen.
Nach dem Erhalt einer solchen Abmahnung sollte der Empfänger trotz der Formulierungen in dem Abmahnschreiben vor allem eines tun: Ruhe bewahren. Nicht immer sind die behaupteten Ansprüche tatsächlich gegeben. Um diese daher nicht voreilig anzuerkennen, sollte keinesfalls die vorbereitete Unterlassungserklärung abgegeben werden. Auch von einer (teilweisen) vorbehaltslosen Zahlung ist zu warnen. Zunächst sollte festgestellt werden, ob und inwieweit die behauptete Urheberrechtsverletzung überhaupt begangen wurde.
Erst im Anschluss daran ist auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Empfehlenswert wird in den meisten Fällen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sein, die jedoch nur in abgeänderter („modifizierter“) Form erfolgen sollte. Von der alleinigen Abgabe einer Unterlassungserklärung wird häufig abzuraten sein, stattdessen sollte ein Begleitschreiben die Ansprüche je nach Sachlage entweder zurückweisen oder auf ein entsprechend reduziertes Vergleichsangebot abzielen. Da sowohl bei der Erstellung der modifizierten Unterlassungserklärung als auch dem Begleitschreiben schnell in der Folge teure Fehler passieren, ist eine vorherige anwaltliche Beratung zu empfehlen.
Unserer Einschätzung nach bieten Abmahnungen der oben beschriebenen Art durch die pixel.Law Rechtsanwälte einige Angriffspunkte, so dass nach Erhalt der Abmahnung die Ansprüche keinesfalls ungeprüft erfüllt werden sollten.