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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Mietrecht: Unabdingbare Rechte des Mieters

Normalerweise werden Mietverträge schriftlich abgeschlossen. Oft werden die dabei verwendeten Verträge auch zur mehrfachen Verwendung gestaltet, so dass es sich im Ergebnis um nichts anderes als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt. In vielen Fällen geben diese AGB dann auch nur das wieder, was im Gesetz ohnehin schon steht. Der eigentliche Sinn und Zweck von AGB besteht jedoch darin, dass hier solche Bestimmungen aufgenommen werden können, die eine vom Gesetz abweichende Regelung für einen bestimmten Sachverhalt vorgeben. Das ist grundsätzlich möglich, nach deutschem Recht ist es im Rahmen der Privatautonomie zulässig, Verträge „nach eigenem Geschmack“ zu gestalten. Grenzen finden sich nur dort, wo gesetzliche Gebote bestehen oder wenn eine im Gesetz enthaltene Regelung zwingend ist, also von dieser nicht abgewichen werden darf.

Im Mietrecht gibt es eine Fülle von gesetzlichen Normen, von denen nicht zu Ungunsten des Mieters abgewichen werden darf. Der Mietvertrag darf insoweit also zwar abweichende Regelungen enthalten, aber nur, wenn sie den Mieter nicht in seinen durch das Gesetz vorgegebenen Rechten beschneiden.

Nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden darf z.B. von den Bedingungen, unter denen ein Mieter Modernisierungsmaßnahmen dulden muss oder ein Widerspruchsrecht besteht. Auch das gesetzlich vorgesehene Recht zur Minderung der Miete bei Vorliegen eines Mangels darf nicht zum Nachteil des Mieters ausgestaltet werden. Besonders wichtig, wenn auch in der Praxis erfahrungsgemäß eher selten anzutreffen: auch Regelungen, die abweichend von § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete) eine Beendigung des Mietverhältnisses im Falle des Wohnungsverkaufs vorsehen, sind nicht möglich. Ebenso ist es nicht möglich, die Pflicht des Vermieters, eine durch den Mieter gezahlte Kaution zu Gunsten des Mieters zu verzinsen, auszuschließen.

Die obigen Beispiele sind selbstverständlich nicht abschließend. Insgesamt gilt aber: wenn eine mietvertragliche Regelung zu Ungunsten des Mieters von zwingendem Recht abweicht, dann ist der Vertrag in diesem Punkt unwirksam. Es tritt dann die gesetzliche Regelung an die Stelle der unwirksamen Klausel; eine sog. geltungserhaltende Reduktion (d.h. die Regelung wird so ausgelegt, wie sie gerade noch zulässig wäre) ist nicht möglich.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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