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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Megaupload geschlossen: Was erwartet die Nutzer?

Filehoster sind der Unterhaltungsindustrie ebenso ein Dorn im Auge wie die oft zum (illegalen) Verbreiten von Filmen oder Musik genutzten Tauschbörsen – zumindest dann, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Diese Woche wurde einer der bekanntesten Filehoster vom Netz genommen – Megaupload und zugehörige Portale wie Megavideo sind – zumindest vorerst – Geschichte.

Was bedeutet das für die Nutzer der Dienste?

Insbesondere solche Nutzer, die urheberrechtlich geschützte Werke hochgeladen und angeboten haben, haben sich nach deutschem Recht strafbar gemacht und können auch zivilrechtlich belangt werden, also unter anderem auf Schadenersatz verklagt werden. Je nachdem, welche Daten im Einzelnen dabei beim Filehoster hinterlegt waren, ist eine Verfolgung durchaus denkbar.

Etwas anders ist die Lage für Nutzer zu beurteilen, die lediglich als Downloader in Erscheinung getreten sind, also Werke von Megaupload heruntergeladen haben. Grundsätzlich ist auch hier davon auszugehen, dass eine Straftat gem. § 106 Abs. 1 UrhG wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke vorliegt. Die Vervielfältigung ist hier wohl nicht von § 53 Abs. 1 UrhG (Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch) gedeckt, da der Nutzer bei einem Angebot wie Megaupload gerade davon ausgehen muss, dass es sich um eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage handelt. Damit ist grundsätzlich auch die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche denkbar. Gleichzeitig ist es aber so, dass aufgrund der derzeitigen Speicherpraxis betreffend IP-Adressen bei den Telekommunikationsunternehmen wohl in tatsächlicher Hinsicht nicht damit zu rechnen ist, dass es hier zu einer Verfolgung kommt.

Nutzer von Tauschbörsen und One-Click-Filehostern müssen sich jedoch darüber im Klaren sein, dass sowohl der Upload als auch der Download urheberrechtlich geschützter Werke mit einem Risiko behaftet ist.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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