Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Mal wieder: (keine) Telefonische Erreichbarkeit bei unterdrückter Rufnummer
Alle paar Monate ist es notwendig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in unserer Kanzlei hinzuweisen. Nachdem am heutigen Tag innerhalb von nicht ganz zwei Stunden etwa 40 Anrufe mit unterdrückter Rufnummer von unserem Telefonsystem blockiert worden sind, scheint es einmal wieder an der Zeit für unsere übliche Erklärung in dieser Situation zu sein. Daher an dieser Stelle wieder einmal der folgende Hinweis:
Aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.
Als Rechtsanwälte sind wir zur Verschwiegenheit verpflichtet. Um nicht Gefahr zu laufen, dass wir jemand anderem als dem Mandanten selbst Informationen aus dem Mandatsverhältnis zukommen lassen, ist es für uns wichtig zu wissen, mit wem wir telefonieren. Verstöße können massive berufsrechtliche und auch strafrechtliche Folgen für uns haben.
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen – gleich ob im Rahmen eines Erstkontakts oder während des laufenden Mandatsverhältnisses – dann ist das nur ohne Unterdrücken der Rufnummer möglich.