Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Mahnbescheid von FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten?
Aktuell werden durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wieder Mahnbescheide wegen offener Forderungen aus Abmahnungen beantragt. In dieser Woche sind insoweit sehr viele Anfragen bei uns eingegangen, aus denen erkennbar ist, dass die meisten Zahlungsforderungen aus Abmahnungen der Jahre 2011 und 2012 stammen. In nahezu allen Fällen war zwar eine Unterlassungserklärung abgegeben worden, immer aber ist die Zahlung der geforderten Summen (damals üblicherweise 450,- Euro, die nun mit den Kosten des Mahnverfahrens auf knapp unter 700,- Euro angewachsen sein sollen) verweigert worden.
Es ist nicht unüblich, dass Mahnbescheide vor allem kurz vor der Urlaubszeit eingehen. Hier kommt es oft zu Fristproblemen, weil gegen den Mahnbescheid binnen zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden muss, andernfalls kann auf dessen Grundlage ein Vollstreckungsbescheid erwirkt werden.
Der Erlass eines Mahnbescheides wird oft einfach deswegen beantragt, weil dieser zum einen kostengünstig ist, zum anderen der Sachverhalt nicht richterlich geprüft wird. Das bedeutet: ein Mahnbescheid ist für den Gläubiger einer Forderung ein einfaches und vor allem schnelles Verfahren und wird daher oft allein aus diesem Grund beantragt.
In jedem Fall muss gegen den Mahnbescheid Widerspruch binnen 2 Wochen ab Zustellung eingelegt werden, da andernfalls ein Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des Mahnbescheids beantragt werden könnte. Hieraus könnte dann auch tatsächlich ein Gerichtsvollzieher vollstrecken, ohne dass der Anspruch jemals durch ein Gericht geprüft wurde. Das ist vor allem deswegen unsinnig, weil die Verteidigungsmöglichkeiten gegen Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen in den letzten Jahren stetig besser geworden sind.
Im Einzelfall sollte daher eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden.