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LG Kiel: Download eines Musikalbums ist noch kein „gewerbliches Ausmaß“
Nach Ansicht des LG Kiel, Beschluss vom 02.09.2009, Az.: 2 O 221/09, erreicht eine Urheberrechtsverletzung an einem einzelnen Musikalbum kein gewerbliches Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 1 UrhG.
Nach § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG kann sich ein gewerbliches Ausmaß sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus deren Schwere ergeben. Ein einmaliger Up- bzw. Donwload hinsichtlich der Anzahl von Rechtsverletzungen sei nicht geeignet, ein gewerbliches Ausmaß zu begründen. Es könne auch nicht auf den Wert des Musikalbums (ca. 20 Euro) abgestellt werden, um eine schwere Urheberrechtsverletzung anzunehmen.
Anmerkung: anders sieht dies regelmäßig das OLG Köln (u.a. Beschluß vom 21.10.2008, Aktenzeichen 6 Wx 2/08). Dieses geht davon aus, dass derjenige, der ein gesamtes Musikalbum in der „relevanten Verkaufsphase“ der Öffentlichkeit zum Erwerb anbiete, grundsätzlich wie ein gewerblicher Anbieter auftrete und seine Tätigkeit damit ein „gewerbliches Ausmaß“ hat.