Vor einigen Jahren hatte die DigiRights Administration GmbH massenhaft Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen in Tauschbörsen…
Gewerbeauskunft-Zentrale unterliegt (schon wieder) vor dem AG Düsseldorf
Gebetsmühlenartig droht die Gewerbeauskunft-Zentrale damit, bei Nichtzahlung auf die untergeschobenen Verträge Klage vor dem AG Düsseldorf einzureichen. Insoweit kann – ebenfalls gebetsmühlenartig – nur wiederholt werden: Betroffene sollten sich von den rechtlich nicht haltbaren Ausführungen der GWE GmbH, der Deutschen Direkt Inkasso oder den jeweils beauftragten Anwälten nicht einschüchtern lassen. Warum das so ist?
Beispielhaft hier die Entscheidung des AG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2012, Az.: 47 C 12105/12, im Volltext:
„Es wird festgestellt, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagende Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei in die Onlinedatenbank der Beklagten. Dies gilt insbesondere auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährlichen Zahlungsansprüchen der Beklagten über 569,06 €, für zwei Jahre also 1.138,12 €.
Die Beklagte wird verurteilt, die klagende Partei von den Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts K, D freizustellen in Höhe von 130,50 € für dessen außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen der Durchsetzung des negativen Feststellungsanspruchs gegen die Beklagte.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 1.138,12 EUR festgesetzt.“
Mehr gibt es zu diesem Thema nun auch wirklich nicht mehr zu sagen.