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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Corona: Was wir nicht wissen sollen II

Einer der Gründe, weshalb ich seit einiger Zeit verstärkt Beitrage betreffend Corona in unserem Kanzleiblog veröffentliche, ist der, dass ich in der Corona-Krise in allererster Linie eine Demokratiekrise sehe. Die Art und Weise, wie hier mit den Rechten aller und auch einzelner umgegangen wird, erschreckt mich jeden Tag aufs Neue.

Ich habe bereits mehrfach erwähnt, dass wir mittlerweile einige Mandanten vertreten, die sich wegen geäußerter Kritik an den Corona-Maßnahmen verschiedenster Repressalien ausgesetzt sehen. Das betrifft vordergründig natürlich erst einmal nur die jeweilige Person, es passieren aber auch Dinge, die uns alle angehen.

Ein Beispiel dafür möchte ich Ihnen an dieser Stelle aufzeigen. Namentlich geht es um Zensur, also die Art der Informationskontrolle, die seit Beginn der Corona-Krise sozusagen offenkundig geworden ist – auch wenn manche diesen Umstand nach wie vor nicht wahrhaben wollen und mit den verschiedensten Gründen zu widerlegen versuchen.

Konkret geht es um ein Interview, das seitens der RT-Reporterin Margo Zvereva mit dem Kieler Internisten Dr. Köhnlein vor wenigen Tagen geführt worden ist.

Das vollständige Interview können Sie sich bei YouTube ansehen:

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=f8aS8GTJYyg

Haben Sie den Link angeklickt und wundern sich jetzt gerade, weshalb ich auf ein Video verlinke, das bei YouTube offensichtlich schon kurz nach seiner Veröffentlichung entfernt worden ist?

Wie Sie dort lesen können, ist das Video entfernt worden, weil es gegen die Community-Richtlinien von YouTube verstößt. Nun ist es noch wichtig, dass Sie wissen, welche Richtlinien dies genau sind, Sie finden diese hier:

Quelle: https://support.google.com/youtube/answer/9891785?hl=de&ref_topic=9282436

Dort heißt es unter anderem:

Auf YouTube sind keine Inhalte erlaubt, die medizinische Fehlinformationen zu COVID-19 verbreiten, die im Widerspruch zu medizinischen Informationen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder lokaler Gesundheitsbehörden stehen.

Mit anderen Worten: es gibt eine vorgegebene Information seitens der WHO oder lokaler Gesundheitsbehörden. In Deutschland ist für diese Information z.B. das Robert Koch-Institut verantwortlich. Ist ihnen bekannt, dass das RKI gegenüber der Bundesregierung bzw. dem Bundesgesundheitsminister weisungsgebunden ist?

Es ist damit naheliegend festgelegt, dass jede Information, die nicht „der Regierungslinie“ entspricht, schon aus diesem Grund als Fehlinformation eingeordnet wird. Ob die medizinischen Informationen seitens der WHO oder lokaler Gesundheitsbehörden richtig sind, spielt bei dieser Definition überhaupt keine Rolle.

Es lohnt sich meines Erachtens durchaus, hierüber einmal in Ruhe nachzudenken. Was bedeutet es, wenn die Regierung entscheidet, welche Information richtig ist und welche nicht?

Abschließend will ich Ihnen das bei YouTube gelöschte Video natürlich nicht vorenthalten. Es ist derzeit unter folgender Quelle abrufbar; leider kann ich nicht sagen, ob auch hier eine Löschung droht. Sollte das Video entfernt werden, so finden Sie aber mit Sicherheit immer wieder alternative Uploads davon (suchen Sie nach „Die Abrechnung Ein Jahr Corona mit Dr Köhnlein“), da mittlerweile einige Leute bestrebt sind, verfügbare Informationen auch gegen die Linie der vorgegebenen Informationen zu verbreiten.

Quelle:  https://vimeo.com/528917492

Wie üblich gilt: aufmerksam zuhören, prüfen und selbst denken.

Update vom 31.03.2021: Auch bei vimeo ist das fragliche Video jetzt gelöscht worden. Es lassen sich aber nach wie vor auf verschiedenen Seiten Re-Uploads davon finden – die Frage ist eigentlich immer nur, wann auch diese gelöscht werden und neue Quellen erforderlich werden.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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