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Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Corona: Sternstunden der Debattenkultur

Gestern durfte der Pöbel – also wir alle – der angekündigten Sternstunde des Parlaments, genauer gesagt: der Orientierungsdebatte zur Impfpflicht im Bundestag – lauschen. Meiner Wahrnehmung nach war die „Debatte“ zwar weit davon entfernt, eine solche Sternstunde zu repräsentieren, aber ich denke ohnehin, dass eine solche auch gar nicht zu erwarten war. Etwas zynisch formuliert würde ich sogar behaupten, dass es mehr oder weniger darum ging, einfach nur den Anschein einer Diskussion zur späteren Entscheidungsfindung zu erzeugen, denn es würde mich wundern, wenn nicht längst hinter verschlossenen Türen über die Impfpflicht eine Entscheidung zustande gekommen sein sollte. So oder so: persönlich habe ich das, was im Bundestag gestern abgeliefert wurde, in weiten Teilen eher ernüchtert zu Kenntnis genommen.

Zunächst einmal: gemessen an der Bedeutung, die die Einführung einer wie auch immer gearteten Impfpflicht hat, empfand ich den Bundestag als erschreckend leer. Den Bildern nach war wohl ein erheblicher Teil der Parlamentarier der Debatte ferngeblieben. Aber gut, möglicherweise liegt das an der Kürzlich eingeführten 2G+ Regelung im Bundestag, nach der ja nur noch Geimpfte oder Genesene, die zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können, den Plenarsaal betreten dürfen. Vielleicht ist die Zahl der Volksvertreter, die unter 2G fallen, erheblich niedriger als gedacht, oder das Leerbleiben so vieler Stühle erklärt sich dadurch, dass zwischenzeitlich ein größerer Teil des Parlaments – wie von Jens Spahn im November angekündigt – gestorben ist.

Daneben fand ich durchaus bemerkenswert, dass vor allem die Redner der Parteien, die man an den politischen Rändern verorten würde, am ehesten ein Verständnis von den Grundrechten bezeugten. Bei den übrigen Rednern hatte ich nicht wirklich den Eindruck, dass diese sich mit den Fragen nach der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht genügend befasst hatten. Herauszuhören war allerdings, dass die Durchseuchung der Bevölkerung kein milderes Mittel gegenüber einer Impfpflicht darstellen würde und dass die Impfpflicht auch deswegen nötig sei, um nicht wieder „Corona-Maßnahmen“ wie in der Vergangenheit ergreifen zu müssen. Daneben ließen einige der Reden Zweifel daran aufkommen, ob unsere Parlamentarier bezogen auf den Stand der Wissenschaft den nötigen Wissensstand vorweisen können.

Jedenfalls: lassen Sie mich anhand eines Beispiels erläutern, warum ich mit einem Teil der gestern genannten Gründe für eine Impfpflicht ein Problem habe. Das Beispiel ist bewusst überzeichnet:

Nehmen wir an, aus einem unbekannten Grund käme es weltweit dazu, dass das Trinkwasser plötzlich erheblich mit Legionellen verunreinigt ist, was entsprechende Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung mit sich bringt. Die jeweiligen Ländern reagieren auf diese Gefahr unterschiedlich, unsere Regierung allerdings entschließt sich, dem Problem der Legionellen durch eine allgemeine Erhöhung der Wassertemperatur beizukommen. Zu diesem Zweck wird eine Legionellen-Maßnahme ergriffen, nach der aus dem Wasserhahn kein Kaltwasser mehr kommen darf, sondern ab sofort muss jegliches Wasser aus dem Hahn mindestens eine Temperatur von 90 Grad haben. Nach Umsetzung der Maßnahme kommt es – neben erheblichen Mehrkosten aufgrund des erhöhten Energieverbrauchs – dazu, dass ein größerer Teil der Bevölkerung sich erstaunlich unvorsichtig zeigt. Es kommt in der Folge immer wieder zu schweren Verbrühungen, weil Menschen vorschnell mit ihren Händen in das zu heiße Wasser aus dem Hahn fassen. Die Menschen bedürfen sodann ärztlicher Hilfe und müssen im Extremfall auch in einem Krankenhaus behandelt werden. Es wird sodann ein kühlendes Gel entwickelt, welches Menschen sich zur Vermeidung von Verletzungen durch den Kontakt mit zu heißem Wasser in die Hände injizieren können. Dieses kühlende Gel verhindert zwar nicht die Verbrühung und Verletzung der Haut, allerdings verspürt der jeweilige Mensch nur noch einen leichten Schmerz. Daneben scheint das Gel eine gewisse Wirkung gegen die Gefährlichkeit von Legionellen ganz allgemein aufzuweisen. In den meisten Fällen funktioniert das kühlende Gel auch recht gut, es kommt aber leider auch zu Nebenwirkungen – in machen Fällen werden die Hände oder der ganze Arm zeitweise taub, in ganz seltenen Fällen aber führt das kühlende Gel dazu, dass die Hände plötzlich und unerwartet verfaulen und abgenommen werden müssen. Auch wenn diese Nebenwirkungen sehr selten sind, so entscheidet sich u.a. aus diesem Grund ein bestimmter Anteil der Bevölkerung dazu, sich das kühlende Gel nicht injizieren zu lassen. Jedenfalls: auch nach Einführung des kühlenden Gels zeigt sich, dass sowohl Menschen, die sich das kühlende Gel haben injizieren lassen, als auch solche, die das nicht getan haben, bei Hautkontakt mit zu heißen Wasser Verbrühungen erleiden, und dass Zugehörige beider Gruppen nach wie vor gelegentlich ärztlicher Hilfe bedürfen, und zwar sowohl wegen der Verbrühungen wie auch wegen der Legionellen. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Legionellen-Konzentration im Wasser abnimmt – und zwar nicht nur in Ländern, in denen Legionellen-Maßnahmen wie die Erhöhung der Wassertemperatur ergriffen worden sind, sondern auch andernorts. Im Zuge dieser Entwicklung nehmen nun einige Länder ihre jeweiligen Legionellen-Maßnahmen zurück, wohingegen unsere Regierung über eine Pflicht, das kühlende Gel zu injizieren, nachdenkt. Eine solche Pflicht sei erforderlich, u.a. weil diese der Gesundheit der Menschen diene, ärztliche Behandlungen oder Einweisungen in Krankenhäuser minimieren könne und zudem auch ermögliche, die Wassertemperatur wieder zu senken, ohne hierbei Gefahr zu laufen, die Maßnahme später noch einmal aktivieren zu müssen.

Dieses Beispiel ist natürlich recht abstrakt und in Teilen unsinnig.

Unsinnig ist aus meiner Sicht aber auch das Argument, eine wie auch immer geartete Impfpflicht sei notwendig, um zukünftig „Corona-Maßnahmen“ wie die der Vergangenheit zu vermeiden. Denn es ist ja nicht so, als wären die „Corona-Maßnahmen“ einfach so vom Himmel gefallen, sondern diese beruhen auf politischen Entscheidungen. Und nicht jede dieser politischen Entscheidungen fußt zwangsläufig auf einer tragfähigen wissenschaftlichen Grundlage mit der Folge, dass nachweislich zumindest ein Teil der Maßnahmen eher schadet als nützt. Dann wäre es aber doch eher sinnvoll, wirksame und nützliche Maßnahmen zu ergreifen, anstatt damit zu drohen, die schädliche Maßnahme könnte sich wiederholen, wenn nicht eine Impfpflicht eingeführt würde. Denn auch zukünftig wird jedwede Maßnahme nicht vom Himmel fallen, sondern ist immer Ergebnis einer politischen Entscheidung.

Im Ergebnis führt das leider zu der Feststellung, dass hausgemachte Probleme – wie eben die politische Entscheidung, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, aber auch die bei ehrlicher Betrachtung selbst verschuldeten Umstände im Gesundheitswesen (Stichwort: Krankenhausschließungen, unangemessene Bezahlung usw.) – jetzt als Rechtfertigung für eine Impfpflicht herhalten sollen. Meinem Gefühl nach kann das nicht richtig sein.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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