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Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

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Corona: Das Zeug (aka „Impfstoff“) soll in die Kinder

In letzter Zeit ist es in unserem Blog etwas ruhiger geworden hinsichtlich der Beiträge zum Thema „Corona“. Das liegt nun nicht etwa daran, dass es wenig Berichtenswertes gibt, sondern vielmehr daran, dass wir intern Vorbereitungen treffen für die weitere Entwicklung und potentielle Rechtsstreitigkeiten, die wir erwarten.

Schon vor geraumer Zeit hatte ich in einem Blog-Beitrag angenommen, dass wir alle noch um unsere Grundrechte würden kämpfen müssen. Gemessen an den aktuellen Entwicklungen scheint sich diese Vermutung leider zu bewahrheiten, schaut man beispielsweise auf die Ankündigungen, wie zukünftig mit Ungeimpften verfahren werden soll.

Generell ist mir persönlich die Unterscheidung in 2G (Geimpft oder Genesen) oder 3G (Geimpft, Genesen oder Getestet) mehr als nur ein Dorn im Auge: in jeder der Aufzählung fehlt eine weit wichtigere Gruppe, nämlich die Gesunden. Und gesund ist jeder, der nicht krank ist.

Nach meiner persönlichen Einschätzung würde es – spätestens in dem Moment, da alle ein „Impfangebot“ erhalten haben – ausreichen, auf 1G (Gesunde) umzuschwenken. Diejenigen, die „geimpft“ sind, dürfen sich geschützt fühlen, diejenigen, die sich nicht haben „impfen“ lassen, nehmen eben das Risiko in Kauf. Weshalb aber Gesunde Einschränkungen ihrer Grundrechte hinnehmen müssten, erschließt sich nicht.

Jedenfalls gehe ich davon aus, dass ein wesentlicher Schlüssel, um den Unsinn hinter der angedeuteten Problematik anzugreifen, letztlich die Gruppe der Genesenen ist.

Um das gleich klarzustellen: ich spreche hierbei nicht von Genesenen, so wie sie uns die Politik vorsetzt: hiernach gilt als Genesener, wer einen maximal 6 Monate alten PCR-Test vorlegen kann. Genesen ist damit also auch der, bei dem der Test falsch-positiv ausgefallen ist, obwohl die betreffende Person niemals mit SarsCov2 infiziert war. In jedem Fall aber kommt man maximal 6 Monate in den Genuss des Genesenen-Status. Warum das so ist? Nun, eine offizielle, überzeugende Erklärung gibt es dafür nicht. Inoffiziell wird man aber sagen können, dass nach Wegfall des Genesenen-Status die Impfbereitschaft erhöht werden soll.

Wenn ich hingegen von Genesenen spreche, dann meine ich „echte Genesene“, also nicht nur solche, bei denen ein PCR-Test (zutreffend) positiv ausgefallen ist, sondern solche, die auch aus anderen Gründen nachweislich mit SarsCov2 infiziert waren oder gar an Covid19 erkrankt waren. Denn es gibt eine ganz erhebliche Zahl an Menschen, die in diese Gruppe fallen, sich allerdings niemals einem PCR-Test unterzogen haben. Nachweisen lässt sich das z.B. anhand von spezifischen Antikörper-Tests, oder auch T-Zellen-Tests. Diese beiden Möglichkeiten werden aber seitens der Politik entweder gänzlich totgeschwiegen oder mit fadenscheinigen „Argumenten“ nicht anerkannt, um den Status als Genesener zu erhalten.

Die eingangs erwähnte Art der Vorbereitung besteht daher momentan darin, dass wir Studien zusammentragen, die einen Vergleich des Immunschutzes nach der „Impfung“ und einer Infektion ermöglichen. Solche Studien gibt es mittlerweile in beachtlicher Zahl, und ohne, dass ich das Ergebnis dieser Sichtung vorwegnehmen möchte, kann ich schon jetzt sagen: die natürliche Infektion ist der „Impfung“ in allen Belangen überlegen. Tatsächlich gibt es sogar Hinweise darauf, dass der Immunschutz nach einer Infektion nicht nur „breiter“ ist und gewissermaßen alle denkbaren Varianten des Virus umfasst, sondern es gibt auch erste Anzeichen dafür, dass der Immunschutz nach Infektion deutlich anhaltender ist als der nach der „Impfung“. Es könnte durchaus sein, dass ein lebenslanger Schutz nach Infektion besteht.

In jedem Fall: der Ausschluss echter Genesener von ihren Grundrechten wird auf dem Papier ja schon eine Weile praktiziert und wird sich, ausgehend von der Beschlussvorlage des heutigen Tages

Quelle (abrufbar über die Website „Club der klaren Worte): https://clubderklarenworte.de/wp-content/uploads/2021/08/9.8.2021-Beschlussvorlage-19.31-Uhr.pdf

eher noch verschärfen.

Liest man diese Beschlussvorlage aufmerksam und hinterfragt, was genau in dem Papier steht, dann muss man doch ein wenig ins Grübeln kommen. Wäre ich nicht Rechtsanwalt sondern würde mein Geld als Propaganda-Plapperer (auch bekannt als „Faktenchecker“) verdienen, dann hätte ich meine helle Freude an den vielen Falschannahmen in dem gerade einmal wenige Seiten umfassenden Dokument. Dass dieses aber tatsächlich einmal auf seine inhaltliche Richtigkeit hin überprüft werden wird, werden wir zeitnah wohl nicht erleben.

Geprüft hat unsere Regierung im Übrigen etwas anderes, und jeder, der sich um (womöglich die eigenen) Kinder sorgt, sollte an dieser Stelle hellhörig werden – insbesondere, weil hierüber in den Medien offenbar so gut wie nichts zu lesen war.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sollte sich nämlich mit der Verfassungsmäßigkeit einer Pflicht zur Impfung von Kindern gegen COVID-19 befassen. Die Arbeit datiert auf den 15.06.2021 und kann abgerufen werden unter

Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/854090/d3e9e990e9f54c1d01aed1880a35d0f8/WD-3-113-21-pdf-data.pdf

Das Gutachten schließt mit den Worten:

Eine Impfpflicht für Kinder wäre nicht grundsätzlich verfassungswidrig. Die Zulässigkeit kann durch eine angemessene Ausgestaltung des sie implementierenden Gesetzes sichergestellt werden. Dabei sind Ausnahmeregelungen und die tastsächlichen Entwicklungen zu berücksichtigen.

Hierzu möge sich ein jeder einmal selbst Gedanken machen. Ich für meinen Teil kann angesichts des Umstands, dass die aktuellen „Impfstoffe“ nicht zur Verhinderung einer Infektion, sondern nur zur Verhinderung eines schwereren Krankheitsverlaufs im Rahmen einer bedingten Zulassung verwendet werden (auch dies können Sie leicht selbst prüfen, und zwar im Union Register of medicinal products der Europäischen Kommission, abrufbar unter https://ec.europa.eu/health/documents/community-register/html/ – die Informationen zu den Covid19-„Impfstoffen“ finden Sie gleich ganz oben) nur ungläubig meinen Kopf schütteln, wenn ich diese Entwicklung sehe.

Ihr Ansprechpartner im Medien- & Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und allgemeinen Zivilrecht (insbesondere Mietrecht)

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