Alle paar Monate ist es nötig, auf die Behandlung von Anrufen mit unterdrückter Rufnummer in…
Bindhardt Fiedler Zerbe – Culcha Candela – Move It
Nach wie vor werden Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke von einer Vielzahl von Rechteinhabern verfolgt. Die Rechteinhaber beauftragen hierzu regelmäßig mehr oder weniger bekannte Anwaltskanzleien, die dann im Namen der Rechteinhaber eine Abmahnung aussprechen.
Abmahnende Kanzlei: Bindhardt Fiedler Zerbe
Rechteinhaber: Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan DeLuyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch, Jan Krouzilek
Betroffenes Werk: Culcha Candela – Move It
Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt.
Der Vorwurf an Betroffene: das genannte Werk soll unerlaubt in einer Tauschbörse zum Download angeboten worden sein. Diese vorgeworfene Rechtsverletzung beschert dem Anschlussinhaber nun eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages. Ob diese Ansprüche bestehen oder nicht lässt sich nicht allgemein beantworten. Es ist jeweils eine umfassende Prüfung im Einzelfall erforderlich. Insgesamt hat die Erfahrung aber gezeigt, dass in den meisten Fällen für beide Seiten tragbare Lösungen gefunden werden können.
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