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Unsere Kontaktdaten

Schreiner Lederer Rechtsanwälte GbR

Blumenstraße 7a

85354 Freising

Telefon: 08161 789 7557

E-Mail: recht@schreiner-lederer.de

(weiterführende Informationen finden Sie in unserem Impressum)

Unsere Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Wenn Sie uns nicht per Telefon erreichen:

Wir verzichten in unserer Kanzlei auf ein Sekretariat und nehmen alle Anrufe persönlich entgegen. Wenn Sie uns daher – auch wiederholt – nicht per Telefon erreichen, dann sind wir entweder bereits anderweitig in Besprechung oder nehmen einen auswärtigen Termin wahr. In diesem Fall kontaktieren Sie uns am besten per E-Mail. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Bitte beachten Sie: aus berufsrechtlichen Gründen erfolgt keine Rufannahme bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer; Anrufe mit unterdrückter Rufnummer werden automatisch abgewiesen.

Was wir von Ihnen benötigen

Wir benötigen von unseren Mandanten vor allem aktuelle Kontaktdaten. Bitte teilen Sie uns diese daher bereits bei Mandatsannahme vollständig mit. Wenn sich Ihre Anschrift, E-Mail oder Telefonnummer ändert, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung

Termine werden in unserer Kanzlei nur nach vorheriger Vereinbarung vergeben. Bitte sehen Sie in Ihrem eigenen Interesse davon ab, ohne Termin in unsere Kanzlei zu kommen. Im schlechtesten Fall kann es Ihnen passieren, dass wir gerade in Besprechung oder bei Gericht sind und Sie vor verschlossenen Türen stehen. Wir bitten daher darum, Termine immer per Telefon oder E-Mail mit uns abzuklären.

Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, sich vor Erteilung des Mandates über die anfallenden Kosten bei einer Abmahnung wegen der Verletzung von Urheberrechten in Tauschbörsen (Filesharing) zu informieren. Anstelle der sich nach dem Gegenstandswert bemessenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bieten wir günstigere pauschale Honorare an, die sich nach dem erwarteten Arbeitsaufwand und der Forderungshöhe bemessen. Sämtliche Angaben verstehen sich jeweils inklusive der anfallenden Mehrwertsteuer und decken die gesamte außergerichtliche Fallbearbeitung (Beratung und Vertretung gegenüber der Gegenseite) durch spezialisierte Anwälte unabhängig von Zeit- und Arbeitsaufwand ab.

Ersteinschätzung oder Erstberatung

Im Rahmen unserer Ersteinschätzung bieten wir Ihnen eine knappe kostenlose Einschätzung zu Kosten und Risiken in Ihrer Angelegenheit.

Hier informieren wir Sie knapp über mögliche Kosten, die bei einer anwaltlichen Vertretung anfallen können, sowie insbesondere über die bestehenden Kostenrisiken aus der Abmahnung, so dass Sie anschließend entscheiden können, ob Sie sich anwaltlich vertreten lassen möchten. Ferner soll die Ersteinschätzung Ihnen ermöglichen, die erhobenen Ansprüche (Unterlassungsansprüche und Zahlungsansprüche) richtig einzuordnen.

Bitte beachten Sie: das Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung stellt keine umfassende konkrete Einzelfallberatung dar. Eine solche ist Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz grundsätzlich nur gegen Bezahlung erlaubt. Das Angebot ist beschränkt auf eine kurze Beratungsleistung, die wir nur direkt nach Erhalt einer Abmahnung anbieten. Nicht von dem Angebot umfasst ist eine kostenfreie Einschätzung bei fortgeschrittenem Verfahren (z.B. bei laufender Korrespondenz, Schriftverkehr mit Inkassounternehmen oder bei Erhalt eines Mahnbescheids), da hier eine kostenpflichtige Einzelfallbewertung erfolgen müsste. Ebenfalls nicht erfasst ist eine kostenfreie Einschätzung nach Erhalt einer Klage auf Unterlassung oder Schadenersatz, da Rechtsanwälten im gerichtlichen Verfahren ein Tätigwerden unterhalb der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verboten ist.

Sofern Sie hingegen eine umfassende Erstberatung wünschen – d.h. eine konkrete Prüfung Ihres Falles und einen Rat für das weitere Vorgehen – ohne dass Sie uns das Mandat anschließend zur Bearbeitung übertragen möchten, fallen hierfür Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Die Kosten sind abhängig vom Umfang der Beratung und der Schwierigkeit der Angelegenheit und richten sich nach § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Beratungskosten bei einer Einzelabmahnung

Sofern Sie uns mit der Bearbeitung einer Tauschbörsen-Abmahnung beauftragen wollen, werden wir mit Ihnen ein faires Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses bezieht sich auf die gesamte außergerichtliche Fallbearbeitung und umfasst das Führen der vollständigen Korrespondenz mit der Gegenseite bis hin zu möglicherweise notwendigen Vergleichsverhandlungen.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse (Filesharing / p2p) erhalten haben, so werden wir Ihnen gerne weiter helfen. Nutzen Sie einfach unser umfangreiches Informationsangebot zu Abmahnungen u.a. durch die Kanzleien FAREDS, Kornmeier und Partner, Negele Zimmel Greuter Beller, Rasch Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Sasse und Partner, Frommer Legal (früher: Waldorf Frommer), WeSaveYourCopyRights u.v.a. um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, so können Sie gerne mit uns in Kontakt treten.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung aus mehreren tausend Beratungen. Wir beraten Sie bundesweit und unkompliziert – per Telefon, Email oder im persönlichen Gesprächstermin. Wir helfen Ihnen dabei, Kostenrisiken zu minimieren – zu einem fairen Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Interessenwahrnehmung.

Bei der Bemessung unserer Pauschalhonorare berücksichtigen wir sowohl Ihr Kostenrisiko als auch den voraussichtlichen Arbeitsaufwand. Abhängig von diesen Voraussetzungen bieten wir Ihnen für die Bearbeitung einer Filesharing-Abmahnung ein Pauschalhonorar an, das unsere gesamte Tätigkeit abgilt.

Im Falle der Beauftragung beläuft sich unser Honorar für die vollständige Bearbeitung einer Abmahnung wegen Filesharing auf 180,- Euro (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen).

Sonderproblem: Mehrfachabmahnungen / Folgeabmahnungen bei TOP 100, Chartcontainern oder Samplern

Im Falle von (drohenden) Mehrfachabmahnungen / Folgeabmahnungen bei TOP 100, Chartcontainern oder Samplern besteht die Möglichkeit, sowohl vorbeugend oder auch erst bei Erhalt einer weiteren Abmahnung tätig zu werden.

Gerne erläutern wir Ihnen im Rahmen unserer Ersteinschätzung, welche Vorgehensweise im Einzelfall sinnvoll ist und welche Kosten damit einhergehen können.

Beratungskosten im gerichtlichen Verfahren

Die anfallenden Gebühren im gerichtlichen Verfahren richten sich nach den gesetzlichen Gebühren.

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